Die STEAG GmbH sucht für die Ruhrgebiets-Kraftwerke (Bergkamen, Herne und Walsum) innerhalb der Produktion schnellstmöglich qualifizierte
Kraftwerker (m/w/d)
Aufgaben
Ihr Aufgabengebiet umfasst die Überwachung, Bedienung und Kontrolle des Kraftwerks am Leitstand. Sie erkennen, vermeiden und beseitigen Unregelmäßigkeiten und Störereignisse. Des Weiteren führen Sie Rundgänge auf der Anlage des Kraftwerkes durch und setzen selbstständig verfahrenstechnische Freischaltungen in den verschiedenen Anlagenteilen um. Zu Ihren Tätigkeiten gehört weiterhin die Teilnahme in der betrieblichen Feuerwehr.
Voraussetzungen
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene technische Ausbildung der Fachrichtung Metall oder Elektro oder besitzen eine vergleichbare Qualifikation und haben die Weiterbildung zum Kraftwerker erfolgreich abgeschlossen. Berufserfahrung am Hauptbetriebspunkt eines Kohlekraftwerkes ergänzen Ihr Profil. Wir schätzen Ihre ausgeprägte Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität sowie Kommunikationsstärke und Ihre Freude am kollegialen Umgang miteinander.
Darüber hinaus freuen wir uns über Ihre folgenden Eigenschaften:
1. Gute Arbeitsorganisation sowie ein hohes Maß an Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein
2. Bereitschaft zum vollkontinuierlichen Wechselschichtdienst
Was wir bieten
„Wir sorgen für sichere Energie. Jetzt und in Zukunft.“ Das ist unser Anspruch, den wir jeden Tag aufs Neue für unsere Kunden in vielen Ländern der Welt erfüllen. Dieses Engagement prägt Ihr zukünftiges Arbeitsumfeld. Wir sind zukunftsorientiert, international, vielfältig und gemeinsam erfolgreich. Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung ist uns wichtig, genauso wie eine ausgewogene Work-Life-Balance. Schauen Sie auf unsere Website und erfahren Sie, wie wir Sie fördern, was wir bieten und lernen Sie einige Kollegen und Kolleginnen des STEAG-Teams kennen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass STEAG keine unaufgefordert zugesandten Bewerbungsunterlagen von Personalvermittlungsagenturen akzeptiert. Bewerberprofile, die uns unaufgefordert von Dritten zur Verfügung gestellt werden, werden gelöscht und im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Ein Provisionsanspruch kann nicht begründet werden. Personalvermittlungsagenturen bitten wir es zu unterlassen, uns ohne vorherige vertragliche Vereinbarung Kandidatenprofile zukommen zu lassen.