* Entgegennehmen von Anträgen auf laufende und einmalige Leistungen nach dem SGB II
* Selbstständiges Prüfen, Entscheiden und Zahlbarmachen der Leistungen nach dem SGB II
* Herstellen des Nachrangs der Leistungsgewährung durch Verfolgen von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber Dritten, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern
* Kooperative Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Arbeitsvermittlung des Jobcenters Stadt Karlsruhe