Mitarbeit (m/w/d) in der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen am Dienstsitz Münster
In der Steuerabteilung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist am Dienstsitz Münster zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle (Vollzeit) im mitarbeitenden Bereich zu besetzen.
Die Oberfinanzdirektion NRW unterstützt an den Standorten Münster und Köln die 129 nordrhein-westfälischen Finanzämter bei der Steuerfestsetzung und Steuererhebung, bei der Ermittlung und Prüfung in Einzelfällen und übt sowohl die Dienst- als auch Fachaufsicht aus.
Tätigkeitsprofil
Für die Tätigkeit in der Steuerabteilung suchen wir engagierte und zuverlässige mitarbeitende Personen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der redaktionellen Bearbeitung und Einstellung von internen Schreiben sowie die allgemeine Referatsassisstenz.
Dies betrifft u.a. folgende Tätigkeiten:
* Einstellung von Dokumenten ins Intranet der Finanzverwaltung NRW
* redaktionelle Mitarbeit bei der Herausgabe der Anleitung für den Lohnsteuer-Außendienst
* Mitarbeit für das gesamte Großreferat St 2
* Organisation von Veranstaltungen (insb. Einzel- und Referatsbesprechungen sowie Schulungsveranstaltungen)
* Aktualisierung von Ansprechpartnerlisten, E-Mailverteilerlisten
* Sichtung und Sortierung von beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung angeforderten Datensätzen
* Auswertung von Bewertungsbögen nach Schulungsveranstaltungen
* Büroservice (u.a.: Einsortieren von Ergänzungslieferungen, Durchführung von Kopier- und Druckaufträgen)
Referatsassistenz
Anforderungsprofil
Sie bringen mit:
abgeschlossene Berufsausbildung:
* als Steuerfachangestellte/r,
* Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement,
* Industriekaufleute,
* Bankkaufleute,
* Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder Verwaltungsangestellte/r
* einschlägige, langjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre), vorzugsweise in dem erlernten Beruf
* förderlich sind Kenntnisse im Verwaltungshandeln sowie Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen
* Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit
* schnelle Auffassungsgabe
* ausgeprägte Teamfähigkeit
* sicherer Umgang mit dem PC und vertiefte Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift zwingend erforderlich
Wir bieten Ihnen:
* einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit ausgezeichneten und familienfreundlichen Rahmenbedingungen (z.B. flexible Arbeitszeiten, Jahressonderzahlung, betriebliche Altersversorgung, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden 50 Minuten)
* eine kreative, eigenverantwortliche Tätigkeit in einem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabengebiet und kollegialem Arbeitsumfeld
* die Möglichkeit, die eigene Bandbreite und Berufserfahrung zu erweitern.
Eine angemessene Einarbeitung in die Aufgaben wird gewährleistet.
Die Oberfinanzdirektion bietet einen flexiblen Einsatz. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit im Rahmen von mobiler Arbeit i. H. v. bis zu 60 % des Beschäftigungsumfangs auszuüben. Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe E 9a TV-L möglich.
Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Nachweis über ggfs. vorliegende Schwerbehinderungen
* ggf. Angaben zu bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen bei vorheriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst
bitte bis zum 18.12.2024 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Finanzverwaltung unter Nutzung des folgenden Links:
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen, kann Ihre Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.
Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail
eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete
Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden
können.
Falls Sie Fragen zum Arbeitsgebiet haben, steht Ihnen der zuständige Referent Herr Wegmann (0251 934-2297) gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Bewerberauswahlverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Zurfähr (0251 934-2639)
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit kann grundsätzlich auch in Teilzeit ausgeübt werden.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
Tel.: 0251/934-0
E-Mail: service-5300@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Albersloher Weg 250
48155 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
* Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
* Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
* Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter