Bei der Gemeinde Gaienhofen (rd. 3.400 EW) ist die Stelle nachEG 10 TVöD(VKA) bewertete Stelle der
Bereichsleitung Ordnungsamt / Liegenschaftsverwaltung (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Bewerben können sich auch verbeamtete Personen. Bei der Besetzung der Stelle im Beamtenverhältnis ist in Abhängigkeit von den stellenplanmäßigen und persönlichen Voraussetzungen eine Bewertung bis A 11 BesGBW vorstellbar.
Die Aufgaben dieser Stelle umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben der Ortspolizeibehörde in allen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten insbesondere in den Aufgaben-/Sachgebieten:
Kommunales Ordnungsrecht
Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltung
Abstimmungen/Wahlen
Integrations-/Flüchtlingsangelegenheiten
Digitalisierung/EDV
sowie die selbständigeSachbearbeitungin den Bereichen:
Mieten, Pachten, Gebäudebewirtschaftung
Ordnungswidrigkeiten, Widersprüche
Feuerwehrangelegenheiten
Maßnahmenplanung Katastrophenschutz
Die Aufgabenzuordnungen können sich ändern.
Ihr Anforderungsprofil:Erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungsfachwirt (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts Public Management oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt (m/w/d)
Fundierte Kenntnisse im Bereich des Ordnungsrechtes bzw. die Bereitschaft, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen
Ausgeprägte Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit
Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen
Selbstständigkeit und organisatorisches Geschick
Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der IT-Administration und Digitalisierung sind wünschenswertWas wir bieten:Einen modernen Arbeitsplatz in einer Urlaubsregion
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
Fahrradleasing
flexible ArbeitszeitenPassen die Aufgaben zu Ihrem Profil? Sind Sie interessiert?Dann richten Sie Ihre Online-Bewerbung bittebis am 22.02.2025anvera.leibing(AT)gaienhofen.de. Fragen zur Stelle können Sie gerne an das Hauptamt Gaienhofen, Frau Vera Leibing, stellen.
Falls Sie uns Ihre Bewerbung dennoch auf dem Postweg zukommen lassen möchten, übersenden Sie bitte Kopien (keine Originale) Ihrer Unterlagen und verzichten Sie auf Mappen, Hüllen usw. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet und können nicht zurückgeschickt werden.
Bewerben können sich Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität und Herkunft.
Auch eine Behinderung ist kein Hindernis für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung berücksichtigen wir diese Bewerbung mit Vorrang.
Bei uns entscheidet Ihre Qualifikation und Kompetenz – sonst nichts.
Datenschutz ist uns wichtig. Informationen hierzu finden Sie unterhttps://www.gaienhofen.de/de/datenschutz .
Gemeinde Gaienhofen
Auf der Breite 1
78343 Gaienhofen
Tel. 07735/9999-100
Fax. 07735/9999-200
gemeinde(AT)gaienhofen.de
www.gaienhofen.de