Zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Das Aufgabenspektrum der Ansprechpartnerin / des Ansprechpartners für Gleichstellung ergibt sich aus dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) vom 24.05.1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2006. Mit der Übertragung der Funktion ist eine Änderung in der Höhe der Dienstbezüge oder des Arbeitentgelts nicht verbunden (Art. 16 Abs. 6 Satz 3 BayGlG). Für die Wahrnehmung der Aufgaben wird eine Freistellung im Umfang von 10,00 Wochenstunden gewährt. Die Bestellung erfolgt gemäß Art. 15 Abs. 3 Satz 3 BayGlG bis zum 31.12.2027. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Recruiting gerne zur Verfügung (Tel. 09931 87-33180 / jobsmainkofen.de) Frau Scharf, die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirk Niederbayern ist wie folgt erreichbar: Dienstag bis Freitag vormittags. Marlene.Scharfbezirk-niederbayern.de Standort: Bezirksklinikum Mainkofen