Ihre Aufgaben
Diese Aufgaben erwarten Sie:
1. Sie steuern den individuellen Integrationsprozesses (einschließlich Profiling und Eingliederungsvereinbarung sowie Überwachung des Integrationsfortschrittes) unter Berücksichtigung der Gesamtsituation der Bedarfsgemeinschaft.
2. Sie beraten zur individuellen Integration und Integration in Erwerbstätigkeit (einschließlich Vermittlung in Ausbildung).
3. Sie treffen die Auswahl von und entscheiden über individuelle Eingliederungsleistungen.
4. Sie betreuen Eingliederungsmaßnahmen (einschließlich Planung, Koordination und Qualitätssicherung).
5. Zusammenarbeit mit Dritten (zum Beispiel Agentur für Arbeit)
Unsere Anforderungen
Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
6. Sie können ein Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt*in (FH) bzw. Bachelor of Laws (Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung), eine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt*in (AII/VL II), Sozialversicherungsfachwirt*in oder ein abgeschlossenes Studium (Bachelor) in einer tätigkeitsnahen Fachrichtung nachweisen, bevorzugt mit Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, idealerweise in einem Jobcenter, sowie Fachkenntnissen im SGB II.
7. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie über eine Verwaltungsausbildung (zum Beispiel Verwaltungsfachangestellte*r, Sozialversicherungsfachangestellte*r) verfügen einhergehend „mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD (…) erfasst wird.“ – (Ausnahmevoraussetzung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 12 i. V. m. Ziff. 7 der Vorbemerkung zu Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) TVöD).
8. Sie gehen gern mit Menschen um, arbeiten kundenorientiert und haben den Servicegedanken verinnerlicht. Sie besitzen eine hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit. Der Umgang auch mit schwierigem Publikum stellt für Sie keine Hürde dar.
9. Weiterhin sollte sorgfältiges und gewissenhaftes Arbeiten für Sie selbstverständlich sein. Kenntnisse im Bereich der Büroorganisation, MS Office und die Bereitschaft, sich in DV-Software sowie die IT-Fachanwendungen des Jobcenters einzuarbeiten, setzen wir voraus.
10. Darüber hinaus verfügen Sie über Grundkenntnisse der Ablauforganisation einer Verwaltung.
11. Ein Wechsel auf andere Arbeitsplätze bei der Stadt Bochum außerhalb des Jobcenters ist innerhalb der ersten drei Jahre Ihrer Beschäftigung nicht möglich.