Organisationseinheit
Amt für Personal und Organisation
Abteilung „Kommunalaufsicht, Recht“ Aufgabenschwerpunkte
1. Bearbeitung von Angelegenheiten der finanziellen Kommunalaufsicht (z. B. Haushalts- und Satzungsrecht, Grundstücksverkehr, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Bürgschaften) einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen für die kreisangehörigen Kommunen
2. Prüfung von Jahresabschlüssen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einschließlich der Erstellung abschließender Prüfvermerke, Auswertung von Beteiligungsberichten, Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zu besonderen Problemstellungen im Neuen Kommunalen Finanzmanagement zu den Bilanz- und Jahresabschlussprüfungen und ‑analysen
3. Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Zuständigkeit der Kommunalaufsicht in allgemeiner, finanzieller und personeller Hinsicht
4. Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben und Petitionen der Einwohnerinnen und Einwohner über kreisangehörige Kommunen.
5. stellvertretende Bearbeitung bei der Organisation sämtlicher Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) und Abstimmungen sowie Unterstützung der Wahlämter kreisangehöriger Gemeinden in wahlrechtlichen und organisatorischen Angelegenheiten einschl. Erteilung wahlrechtlicher Auskünfte an Einwohnerinnen und Einwohner
Bewerbungsprofil
6. Beamtin / Beamter (w/m/d) ab der Besoldungsgruppe A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, nichttechnischer Dienst oder
7. abgeschlossener Verwaltungslehrgang II ab EG 9c TVöD-V
8. Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
9. hohes Maß an Informations- und Kommunikationsfähigkeit
10. Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
11. Verantwortungsbewusstsein sowie Konfliktfähigkeit und Belastbarkeit
12. Teamfähigkeit und Organisationskompetenz
13. Innovationsbereitschaft und Flexibilität
14. sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Was wir bieten Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 11 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 10 TVöD-V.