Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Das Amt für Wiedergutmachung mit Sitz in Saarburg ist eine Außenstelle des Landesamtes für Finanzen und als Entschädigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz zuständig für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sowie die Bearbeitung von Anträgen nach dem Härtefonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Unterstützung von Opfern des Nationalsozialismus.
Für das Amt für Wiedergutmachung in Saarburg suchen
* wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Mitarbeiter (m/w/d) für die Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (Entgeltgruppe 8 TV-L)
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