Duisburg - kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industriekultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Die Stadt Duisburg sucht für das Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz eine
Technische Sachbearbeitung (w, m, d) im Bereich Gewässerschutz und Abwasserbehandlung für die Untere Wasserbehörde
Der Schutz von Gewässern und die Verbesserung der Gewässerqualität ist ein komplexes Aufgabengebiet der Wasserwirtschaft. In der Unteren Wasserbehörde des Amtes für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz erwarten Sie verantwortungsvolle und interessante Aufgaben in einem motivierten und leistungsorientierten Team.
erteilte Wasserrechte verschiedener Gewässerbenutzungen für Grundwasserentnahmen, Versickerungsanlagen, Geothermiebohrungen sowie sonstige Nutzungen nach Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz kontrollieren
einfache Kontrollen im Rahmen von Beschwerden und der Nachbearbeitung bei Unfällen mit umweltgefährdenden Stoffen durchführen
Kontrollen in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und an kleinen Fließgewässern durchführen
Fertigung von Kontrollberichten und Erfassung der Ergebnisse mit vorhandener Fachsoftware
ein Abschluss als staatlich geprüfte Technikerin bzw. als staatlich geprüfter Techniker bzw. ein Abschluss als Meisterin bzw. Meister im Bereich Wasserwirtschaft, Ver- und Entsorger, Bautechnik oder eines fachverwandten technischen Berufs
und eine anschließende mindestens 2-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation
Ihre persönlichen Kompetenzen
Motivation und Erfahrung im genannten Aufgabengebiet
gute Kenntnisse der wesentlichen technischen Regeln und verwaltungsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des vorbeugenden Gewässerschutzes (AwSV)
Verhandlungsgeschick, Sicherheit im Auftreten und ein gutes Ausdrucksvermögen
selbstständiges Arbeiten, Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative
soziale Kompetenzen und Teamfähigkeit
Der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert. In diesen Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalisierte Kilometerentschädigung gezahlt.
einen krisensicheren Arbeitsplatz
eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexibles und mobiles Arbeiten
tarifrechtliche Sonderzahlungen
eine qualifizierte Personalentwicklung
eine moderne Arbeitsplatzausstattung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
ein innovatives Gesundheitsmanagement
attraktive Mobilitätsangebote
Corporate Benefits