Im Zuständigkeitsbereich der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist die Stelle Sachbearbeiter Personal (m/w/d) in der Abteilung 1, Referat 1 – Recht, Personal befristet im Rahmen einer Vertretung für die Zeit des Mutterschutzes vom 5. Oktober 2024 bis zum 10. Januar 2025 mit der Option der Verlängerung für eine sich anschließende Elternzeit in Vollzeit zu besetzen. Der Dienstort ist Rothenburg/O.L. und/oder Bautzen .
Die Einstellung erfolgt befristet auf der Grundlage § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bietet einen Bachelorstudiengang in der Laufbahngruppe 2.1, Fachrichtung Polizei und das erste Studienjahr des Masterstudienganges in der Laufbahngruppe 2.2 „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ mit der Deutschen Hochschule der Polizei Münster an. Sie zeichnet ebenfalls verantwortlich für die Ausbildung an den Polizeifachschulen, die zentrale Fortbildung der Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen und die gesamte Nachwuchswerbung und -gewinnung für die sächsische Polizei. Mit dem Sächsischen Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (SIPS) bietet sie zudem ein inter- und multidisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der anwendungsorientierten Polizei- und Sicherheitsforschung widmet.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
1. Personalsachbearbeitung bei bestehenden Arbeits- und Beamtenverhältnissen, Beratung der Bediensteten und der Vorgesetzten, Erledigung des notwendigen Schriftverkehrs in Personalangelegenheiten
2. Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren, einschließlich der Erstellung von Ausschreibungstexten, Erledigung des notwendigen Schriftverkehrs, Teilnahme an und Führen von Vorstellungsgesprächen
3. Erstellen von Entscheidungsvorlagen für die Hochschulleitung, Vorbereitung zur Beteiligung der Personalvertretung, Ausfertigung von Arbeitsverträgen und aller notwendigen Einstellungsunterlagen sowie Prüfung der Stufenzuordnung
4. Bearbeitung von Nebentätigkeiten und Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen
5. Erarbeitung und Fortschreibung von Statistiken und Berichten
Sie sollten sich bewerben, wenn Sie:
6. die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, erste Einstiegsebene, Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt oder Bachelor of Laws (LL. B.)) oder
7. eine Qualifikation in einem vergleichbaren Studiengang der öffentlichen Verwaltung
8. ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt des Personalwesens oder
9. einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in verfügen.
Erwünscht sind Kenntnisse im Tarif-, Arbeits- und Dienstrecht sowie im allgemeinen Verwaltungsrecht. Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Personalmanagement des öffentlichen Dienstes ist von Vorteil.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird in einem Auswahlverfahren geprüft. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für die Länder ( TV-L ). Die Zuordnung zu einer Erfahrungsstufe richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung. Zusätzlich wird am Jahresende eine Sonderzahlung gem. § 20 TV-L gezahlt. Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen eine betriebliche Altersversorgung (VBL, § 25 TV-L), die Möglichkeit zur Teilnahme an Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements, Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes (§ 23 Abs. 1 TV-L) und das Angebot eines Jobtickets der Deutschen Bahn bzw. des jeweiligen Verkehrsverbundes im Freistaat Sachsen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von schwerbehinderten Menschen bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Es wird um Verständnis gebeten, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, gegebenenfalls einschließlich eines Nachweises über die Schwerbehinderung/Gleichstellung, berücksichtigt werden können.