Wahrnehmung der Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft gemäß § 6 ASi G Schwerpunkt Maschinensicherheit: Sicherstellung, dass Neuanlagen, Umbauten und technische Veränderungen den Anforderungen der Maschinenrichtlinien und anderen relevanten Rechtsvorschriften entsprechen Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Mitwirkung bei der Erstellung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilungen Schaffung einer rechtssicheren Organisation in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz