Bei der Gemeinde Gaienhofen (rd. 3.400 EW) ist die Stelle nach EG 10 TVöD (VKA) bewertete Stelle der Bereichsleitung Ordnungsamt / Liegenschaftsverwaltung (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Bewerben können sich auch verbeamtete Personen. Bei der Besetzung der Stelle im Beamtenverhältnis ist in Abhängigkeit von den stellenplanmäßigen und persönlichen Voraussetzungen eine Bewertung bis A 11 BesGBW vorstellbar. Die Aufgaben dieser Stelle umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben der Ortspolizeibehörde in allen ordnungsrechtlichen Angelegenheiten insbesondere in den Aufgaben-/Sachgebieten: Kommunales Ordnungsrecht Grundstücks- und Liegenschaftsverwaltung Abstimmungen/Wahlen Integrations-/Flüchtlingsangelegenheiten Digitalisierung/EDV sowie die selbständige Sachbearbeitung in den Bereichen: Mieten, Pachten, Gebäudebewirtschaftung Ordnungswidrigkeiten, Widersprüche Feuerwehrangelegenheiten Maßnahmenplanung Katastrophenschutz Die Aufgabenzuordnungen können sich ändern. Ihr Anforderungsprofil: Erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungsfachwirt (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts Public Management oder erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt (m/w/d) Fundierte Kenntnisse im Bereich des Ordnungsrechtes bzw. die Bereitschaft, vorhandene Kenntnisse zu vertiefen Ausgeprägte Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit Entscheidungsfreude und Durchsetzungsvermögen Selbstständigkeit und organisatorisches Geschick Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der IT-Administration und Digitalisierung sind wünschenswert Was wir bieten: Einen modernen Arbeitsplatz in einer Urlaubsregion Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung Fahrradleasing flexible Arbeitszeiten Passen die Aufgaben zu Ihrem Profil? Sind Sie interessiert? Dann richten Sie Ihre Online-Bewerbung bitte bis am 22.02.2025 an vera.leibing[AT]gaienhofen.de. Fragen zur Stelle können Sie gerne an das Hauptamt Gaienhofen, Frau Vera Leibing, stellen. Falls Sie uns Ihre Bewerbung dennoch auf dem Postweg zukommen lassen möchten, übersenden Sie bitte Kopien (keine Originale) Ihrer Unterlagen und verzichten Sie auf Mappen, Hüllen usw. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet und können nicht zurückgeschickt werden. Bewerben können sich Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität und Herkunft. Auch eine Behinderung ist kein Hindernis für Ihre Bewerbung. Bei gleicher Eignung und Befähigung berücksichtigen wir diese Bewerbung mit Vorrang. Bei uns entscheidet Ihre Qualifikation und Kompetenz – sonst nichts. Datenschutz ist uns wichtig. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.gaienhofen.de/de/datenschutz. Gemeinde Gaienhofen Auf der Breite 1 78343 Gaienhofen Tel. 07735/9999-100 Fax. 07735/9999-200 gemeinde[AT]gaienhofen.de www.gaienhofen.de