* die Abrechnung und Veranlagung sämtlicher Erschließungsmaßnahmen sowie von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
* die Liegenschaftsverwaltung, u.a. Erwerb und Veräußerung von Grundstücken mit Vertragsabwicklung und Grundbuchangelegenheiten, Verpachtung von Acker- und Grünflächen
* die Wohnbauförderung mit Baulandbereitstellung und Verkauf