Wo? Geisenheim in der Kulturregion Rheingau (Metropolregion Rhein-Main) Wie? Vollzeit, Bes.Gr. W L2 HBesG darüber hinaus können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule gem. § 44 HessHG nach außen und ist Dienstvorgesetzte oder -vorgesetzter des Personals der Hochschule. Nach § 45 HessHG kann zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist sowie zu Beginn der Amtszeit die Altersgrenze nach § 33 Abs. 3 HBG nicht überschritten hat. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom erweiterten Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der gegenwärtige Amtsinhaber scheidet aus Altersgründen aus. Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene, überzeugungsstarke wie integrierende und vernetzende Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung im Management an einer Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation. Sie soll sich den Kernaufgaben der Hochschule in Lehre, Forschung und Transfer verpflichtet wissen. Die Hochschule Geisenheim als Hochschule »Neuen Typs« wünscht sich innovative Impulse aus verschiedensten Blickwinkeln im gesamten Aktionsradius ihrer Handlungsfelder. Hierzu erwarten wir, dass die Bewerberin oder der Bewerber sich mit großem Engagement den besonderen Herausforderungen der Hochschule Geisenheim stellt. Mit Blick auf die vielfältigen Fachgebiete und Außenbeziehungen der Hochschule sind Führungsqualitäten, Moderations- und Kooperationsfähigkeit sowie diplomatisches Geschick gefordert. Als Teil des Präsidiums arbeitet die Präsidentin oder der Präsident vertrauensvoll mit internen und externen Gremien zusammen. Die Hochschule Geisenheim hat als Ziel, die Hochschulentwicklung an umfassenden Nachhaltigkeitsprinzipien auszurichten. Die Präsidentin oder der Präsident bringt aktiv die strategische Weiterentwicklung und Profilbildung im Sinne des »Whole Institution Approach« der Hochschule Geisenheim voran. Die Präsidentin oder der Präsident verpflichtet sich der weiteren Gestaltung des von hoher Interdisziplinarität geprägten Standorts. Im Sinne der Internationalisierungsstrategie ist die Pflege und Förderung der globalen Hochschulbeziehungen erforderlich und setzt verhandlungssicheres Englisch voraus. Darüber hinaus erwarten wir der Bedeutung des Amtes entsprechend, in der Region und Landespolitik umfassend präsent zu sein. Das Amt als Präsidentin oder Präsident ist der Besoldungsgruppe W L2 HBesG zugeordnet. Darüber hinaus gilt für die Zahlung von Funktionsleistungsbezügen § 5 HLeistBV. Die finale Vergütung wird mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur verhandelt, wobei die Summe die Obergrenze der Besoldungsstufe B 5 HBesG nicht überschreiten darf. Neben den üblichen Unterlagen erwarten wir in Ihrer Bewerbung ein klares Konzept zur strategischen Weiterentwicklung der Hochschule. Dieses enthält Ausführungen über: das Selbstverständnis der Amtsführung (Leadership & Management im Wissenschaftskontext) die zukunftsgerichtete Entwicklung des Lehr- und Forschungsstandortes sowie geeignete Maßnahmen insbesondere zur Profilbildung und Kommunikation im Hinblick auf aktuelle Herausforderungen. Die vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte in einer PDF-Datei (max. 50 MB) bis zum 04. Mai 2025 an den Vorsitzenden der Findungskommission: Herrn Dr. Hermann Kolesch E-Mail: findungskommissionhs-gm.de Für uns zählen Profil und Stärken. Deshalb ist bei uns jede Person unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Alter und Herkunft oder einer Behinderung willkommen. Menschen mit Behinderung (i. S. § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule Geisenheim University ist eine als »familienfreundlich« auditierte Hochschule, die für Vielfalt, Gleichberechtigung aller Geschlechter und Vereinbarkeit von Beruf und Familie eintritt. Deshalb fordern wir Frauen mit entsprechenden Qualifikationen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Für erste Fragen (auch zur Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten, siehe Datenschutzhinweise/Bewerbungsdaten) steht Ihnen der Vorsitzende der Findungskommission unter der o.g. E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.