Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb zu besetzen. Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Beim Amt für Stadtgrün und Baubetrieb sind zurzeit etwa 70 Mitarbeitende tätig. Einstellungsvoraussetzung ist u.a. ein Abschluss als Techniker/in (m/w/d) im Garten- und Landschaftsbau (Bachelor Professional in Technik) bzw. Techniker/in (m/w/d) Fachrichtung Landwirtschaft (Bachelor Professional in Technik) bzw. Bachelor of Science (m/w/d) in den Bereichen Gartenbau, Landschaftsplanung/-architektur oder Landschaftsgestaltung sowie Agrarwirtschaft oder ein vergleichbarer beruflicher Bildungsabschluss. Erwünscht sind darüber hinaus selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Teamfähigkeit. Ihr Aufgabenbereich Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen im Bereich des Straßenbegleitgrüns und der städtischen Parkanlagen Projektvorbereitung (Vorplanung der Maßnahmen, Antragstellung für Fördermittel) Projektumsetzung (Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Vorbereitung der Vergabe, Umsetzung der Maßnahme inklusive Budget- und Rechnungskontrolle) Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen denkbar, sofern die ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist. Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile: Finanziell attraktiver Arbeitgeber tarifvertraglich festgelegtes Entgelt regelmäßige Entgelterhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelttabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich jährliche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung) Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“) Sicherer Arbeitgeber Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen. Alle Ansprüche sind tarifvertraglich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitendenvertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten. Familienfreundlicher Arbeitgeber (Work-Life-Balance) kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus) längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit) grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“) toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber Möglichkeit des mobilen Arbeitens Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen. Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht. Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsende ist der 23.3.2025. Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an: Stadt Heinsberg Der Bürgermeister - Hauptamt - Postfach 1220 52516 Heinsberg oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de. Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen (Hauptamt) gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de). Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Amtes für Stadtgrün und Baubetrieb, Herrn Cox (Tel.: 02452/14-6710).