Ausbildung zur Vermessungsoberinspektoranwärterin/ zum Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) Wir suchen zum 01. September 2025 Vermessungsoberinspektoranwärterinnen/ Vermessungsoberinspektoranwärter (m/w/d) in den Fachrichtungen Katasterwesen (Dezernat 31, Standort Düsseldorf) oder Ländliche Entwicklung/Bodenordnung (Dezernat 33, Standort Mönchengladbach) Sie sind kommunikativ, engagiert und auf der Suche nach einer anspruchsvollen Aufgabe? Sie möchten Teil der öffentlichen Verwaltung werden und dort Ihre im vermessungstechnischen Studium erworbenen Kenntnisse anwenden? Werden Sie Teil unserer Behörde Die Aufgaben in den Dezernaten 31 und 33 der Bezirksregierung Düsseldorf umfassen ein vielseitiges Tätigkeitsspektrum im amtlichen Vermessungswesen. Das Dezernat 31 (Standort Düsseldorf) berät, unterstützt und beaufsichtigt die Katasterbehörden, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure sowie die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Regierungsbezirk Düsseldorf. Daneben ist das Dezernat für die Ausbildung des vermessungstechnischen Nachwuchses zuständig und betreut die entsprechenden Prüfungsangelegenheiten. In diesen Funktionen ist das Dezernat zwischen verschiedenen Akteuren der Vermessungsverwaltung vermittelnd tätig und bietet sowohl technisch als auch fachrechtlich einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz. Das Dezernat 33 (Standort Mönchengladbach) leitet als Flurbereinigungsbehörde Bodenordnungsverfahren im ländlichen Raum. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit den beteiligten Grundstückseigentümern und Katasterbehörden sowie anderen im ländlichen Raum tätigen Dienststellen statt. Die Tätigkeit erfolgt in Arbeitsteams, ist abwechslungsreich und beinhaltet vermessungstechnische und planerische Arbeitsprozesse sowohl im Innendienst als auch im Außendienst. Bei der Bearbeitung der Bodenordnungsverfahren kommen GIS-basierte Fachanwendungen in hohem Maße zum Einsatz. WIR BIETEN • eine praktische Ergänzung der im Studium erworbenen Kenntnisse für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung • kompetente Ausbildende • teamorientierte Kolleginnen und Kollegen • Angebote im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements • flexible Arbeitszeiten • ein attraktives Ausbildungsgehalt von derzeit 1.405,68 EUR brutto (Stand: 07/2024); daneben könnten für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70% des o. g. Anwärtergrundbetrages gewährt werden AUSBILDUNG • Beginn des Vorbereitungsdienstes: 01.09.2025 • Dauer: 12 Monate • Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf AUSBILDUNGVERLAUF Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in eine theoretische und fachpraktische Ausbildung bei verschiedenen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen: 1 Woche: fachpraktische Ausbildung in der Ausbildungsbehörde 11 Wochen: Katasteramt (Liegenschaftskataster) 6 Wochen: Kommunales Vermessungs-, Liegenschafts- und Planungsamt (städtebauliche Bodenordnung, Grundstückswertermittlung) 2 Wochen: Geobasis NRW (Landesvermessung) 2 Wochen: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung/Flurbereinigung) 2 Wochen: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 31 (Aufsichtsfunktionen) 18 Wochen: je nach Fachrichtung eine Vertiefung der Kenntnisse • im Dezernat 31 (Katasterwesen) oder • im Dezernat 33 (Ländliche Entwicklung, Bodenordnung) der Bezirksregierung Düsseldorf 6 Wochen: Bergisches Studieninstitut Wuppertal (Allgemeine und fachbezogene Rechtsgrundlagen) BERUFSPERSPEKTIVE • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besitzen Sie die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des vermessungstechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 10) • Gute Entwicklungs- und Karrierechancen bei der Bezirksregierung Düsseldorf sowie in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung • Verbeamtung auf Lebenszeit nach Ablauf der Verbeamtung auf Probe • Sie erwerben zudem nach 6-jähriger Berufserfahrung die Eignung für die Zulassung als Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in ANFORDERUNGSPROFIL • Diplom- oder Bachelorabschluss in der Fachrichtung Vermessungswesen oder Geoinformatik • oder abgeschlossenes Studium mit mindestens 9 Wissensgebieten nach Anlage 7 der VAPV 2.1 (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessung LG 2.1) • mindestens 180 ECTS-Punkte • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates • Höchstalter 41 Jahre • Gesundheitliche Eignung BEWERBUNG Das Bewerbungsportal für das Einstellungsjahr 2025 ist derzeit geöffnet. Bewerben Sie sich jetzt unter https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/. Bewerbungsschluss ist der 17.11.2024. Der Bewerbung ist beizufügen: • ein aktueller Lebenslauf • eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und ggf. Zeugnisse über die Tätigkeiten nach dem Schulabschluss • eine Kopie des Bachelorzeugnisses In Ihrer Bewerbung können Sie auch das gewünschte Ausbildungsdezernat angeben. Sie wollen mehr erfahren? Dann rufen Sie uns doch einfach an: Für Ihre Fragen stehen Ihnen in fachlichen Angelegenheiten Herr Staufenbiel (Dezernat 31, Tel. 0211 / 475-9242) sowie Herr Tönnißen (Dezernat 33, Tel. 0211 / 475-3300) und Frau Kuhlmann (Dezernat 11, Tel. 0211 / 475-3553) für Fragen zum Auswahlverfahren gerne zur Verfügung. DAS IST UNS WICHTIG: Die Bezirksregierung Düsseldorf tritt für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein, das Talente auf Grund ihrer Leistungen schätzt - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Wir haben deshalb die www.charta-der-vielfalt.de. Wir verfolgen offensiv das Ziel zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Landesbehörde setzen wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Wir wollen weibliche und männliche Fachkräfte gleichermaßen ansprechen und ermutigen, sich zu bewerben. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht. Zur Berücksichtigung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung weisen Sie diese bitte durch geeignete Unterlagen nach. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Nähere Informationen zur Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf oder durch das Ausbildungsbüro, Tel.: 0211 / 475-3553, E-Mail: ausbildungbrd.nrw.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Information zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung - DSVO) Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Wir sind dazu verpflichtet – aber wir tun es genauso aus eigener Überzeugung. Schließlich erfahren wir viele interessante Dinge über Sie, Ihren bisherigen Werdegang und Ihre beruflichen Vorstellungen. Diese Dinge gehen uns etwas an, solange Sie sich im Bewerbungsverfahren befinden. Doch was genau passiert mit Ihren Daten? Das stellen wir hier kurz dar. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Ihnen bestimmte Dinge unklar sind, sprechen Sie uns bitte an – wir versuchen dann, Licht ins Dunkel zu bringen. Wer ist für den Umgang mit meinen Daten verantwortlich? Bezirksregierung Telefon und Fax E-Mail und Homepage Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: (0211) 475 - 0 Fax: (0211) 475 - 2671 poststellebrd.nrw.de www.brd.nrw.de Wie erreiche ich den/die Datenschutzbeauftragte/n in den Bezirksregierungen? Bezirksregierung Telefon und Fax E-Mail und Homepage Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Tel.: (0211) 475 - 0 Fax: (0211) 475 - 2671 datenschutzbrd.nrw.de www.brd.nrw.de Warum speichern wir Ihre Daten? Sie haben sich bei uns für eine Ausbildung beworben und uns erlaubt, Daten zu Ihrer Person zu verwenden. Das heißt, ab jetzt speichern wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Das müssen wir auch, denn wir wollen unser Auswahlverfahren mit den richtigen Bewerberinnen und Bewerbern durchführen. Hierzu wollen wir Ihre Bewerbung sorgfältig prüfen und uns ein Bild von Ihnen machen und herausfinden, ob Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen. Sie waren oder sind bereits im öffentlichen Dienst tätig oder beschäftigt und haben sich bei uns beworben? Dann werden wir mit Ihrem Einverständnis einen Blick in Ihre Personalakte werfen und für das Auswahlverfahren benötigte weitere Daten erheben. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir werden Ihre Daten ein Jahr speichern. Denn zum einen dauern gerade Verfahren mit vielen Bewerberinnen und Bewerbern länger als andere. Zum anderen wollen wir auf spätere Anfragen (z.B. Anforderung von Unterlagen, Absagen etc.) qualifiziert antworten können. In Ausnahmefällen kann es sein, dass wir Ihre Daten länger als ein Jahr speichern müssen, z.B. im Rahmen arbeits- oder verwaltungsgerichtlicher Verfahren. Dann werden Ihre personenbezogenen Da-ten nach dem Ende des gerichtlichen Verfahrens gelöscht. Gibt es sonst noch Besonderheiten, die ich wissen sollte? Soweit Sie sich nicht um einen Ausbildungsplatz bei uns, sondern in einer anderen Bezirksregierung bewerben, erfolgt zudem ein Datentransfer an die im jeweiligen Auswahlverfahren eingebundenen Behörden. Diese können Sie der Stellenausschreibung entnehmen. Auch diese Behörden verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nach den gleichen datenschutzrechtlichen Vorgaben, die für uns verpflichtend sind. Was ist, wenn ich es geschafft habe? Sie haben sich erfolgreich um einen Ausbildungsplatz beworben? Dann freuen wir uns darauf, Sie bald bei uns willkommen zu heißen. In diesem Fall werden wir Ihre Daten natürlich länger als ein Jahr speichern, nämlich für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und sich daran anschließender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Wenn es soweit ist, müssen Sie weitere Daten ergänzen, z. B. Sozialversicherungsdaten. Wir müssen Ihre Daten auch an andere Stellen übermitteln, z.B. an Sozialversicherungsträger oder das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen. Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 Ziff. f DSGVO sowie weitere gesetzliche Vorgaben, aus denen sich im Falle der Begründung von Dienstverhältnissen Speicherobliegenheiten ergeben. Das Recht der Personalaktenführung richtet sich nach § 50 Beamtenstatusgesetz und den §§ 83-90 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen. Was sind meine Rechte? Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) darüber, welche Daten wir von Ihnen speichern. Auch steht Ihnen das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO) zu. Sollen wir Ihre Daten löschen, führt das zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Leider können wir Ihnen dann auch keine Auskünfte mehr erteilen. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft einzulegen (Art. 21 DSGVO). Auch der Widerspruch zur Verarbeitung Ihrer Daten führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens. Nach Begründung eines Arbeitsverhältnisses reduziert sich das Recht zur Datenlöschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Gesetzliche und/oder vertragliche Regelungen zur Dokumentation und Archivierung genießen Vorrang vor Löschungswünschen. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext ist Art. 88 DSGVO in Verbindung mit § 18 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich im Übrigen auch an die Landesbeauftrage für Daten-schutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen (Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelleldi.nrw.de) als Aufsichtsbehörde wen-den. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg im Verfahren