Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)am Standort Kasselist in der Direktion Bereitschaftspolizei Nord – vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - zum 01. Mai 2025 eine unbefristete Vollzeitstelle als Büchsenmachermeisterin / Büchsenmachermeister oder Waffenmechanikermeisterin / Waffenmechanikermeister (w/m/d) Kennziffer 04-2025 zu besetzen. Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H. Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren. Unser Angebot:Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst Anspruchsvolle Aufgaben mit Raum für eigene Ideen Ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team Tätigkeitsbezogene Fort- und WeiterbildungsangeboteVereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen“Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr Eine Eingruppierung in der Entgeltgruppe 8 TV-H (ab 3.190,59 Euro brutto/Monat) zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie mehrere angrenzende Gebiete, zunächst befristet bis 31.12.2026Gesundheits- und Sportangebote am Dienstort inklusive der Berechtigung zur Nutzung des Service „Wellhub“; Kraft- und Fitnessraum sind vorhanden Persönliches dienstliches Smartphone Ein attraktiver Standort mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung Kostenfreie Nutzung der Elektro-Ladesäulen je nach VerfügbarkeitIhre Aufgaben:Stellvertretende Werkstattleitung Verantwortliche Durchführung von Waffenrevisionen und Waffeninstandsetzungen Mitwirkung bei Waffen-, Munitions- und Geräteerprobungen Annahme und Ausgabe von instand zu setzenden bzw. instandgesetzten Waffen und Geräten Mitwirkung bzw. Durchführung von Funktionsbeschuss bzw. Anschuss instandgesetzter Waffen sowie Durchführung anfallender Justierarbeiten Mitwirkung bei Formveränderungen an Waffen und Geräten nach den Vorgaben des Herstellers Ausfüllen der Instandsetzungsaufträge mit Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und des Ersatzteilverbrauchs Dokumentation der Arbeiten an Waffen im Waffenverwaltungsprogramm ISI-WGV Betreuung von Waffenträgern bei auftretenden Problemstellungen Mitwirkung bei der Entwicklung und Fertigung von Werkzeugen und Sonderteilen Arbeiten an sonstigen Führungs- und Einsatzmitteln Ausführung von Fräs-, Dreh-, Bohr-, Schweiß- und FeilarbeitenAnforderungen: A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Büchsenmacher/ Waffenmechaniker und einen Abschluss des Meisterlehrgangs zum Büchsenmachermeister/ Waffenmechanikermeister Fachkenntnisse im Bereich der Waffen- und Munitionstechnik die Bereitschaft, noch fehlendes Fachwissen durch die Teilnahme an mehrwöchigen Lehrgängen zu erwerben ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild Gute MS-Office-Kenntnisse in den Anwendungen Word und Excel ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Belastbarkeit und Organisationsgeschick sowie eine stark ausgeprägte Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachlevel B2) Führerschein Klasse „B“ (ehem. Klasse 3) und die Bereitschaft zu landesweiten DienstreisenAnsprechpartner: Für Fachfragen stehen Ihnen Herr Heinz-Steinsulz (Tel. 06134/602 2300) und Herr Weber (Tel. 0561/4806 150) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134/602 4333) wenden. Was noch wichtig ist: Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen. Allgemeine Hinweise: Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:Anschreiben Tabellarischer Lebenslauf Prüfungszeugnis der Ausbildung Meisterbrief Arbeitszeugnisse bei ausländischen Abschlüssen und Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen „B (ehem. Klasse 3)“ ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse ggfs. Nachweis über Niederlassungserlaubnis ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung (freiwillig) Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 05.05.2025 vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail an bewerbung.hpe@polizei.hessen.de. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten. Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen. Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt. Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert. Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).