Der Beruf Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf der/des "Verwaltungsfachangestellten" wird im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits seit einigen Jahren ausgebildet. Die Berufsausbildung qualifiziert Sie nicht nur für den spezifischen Ausbildungsbereich ihrer Ausbildungsbehörde. Sie lernen, sehr unterschiedliche Aufgaben selbstständig wahrzunehmen, Ihre Arbeit zu planen und Problemlösungen zu entwickeln. Dadurch werden Sie beruflich sehr flexibel: • Sie beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an, • beschaffen, bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, • bearbeiten Personalangelegenheiten und • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit. • Sie lernen unter anderem Texte am PC zu erstellen, Termine mit Software zu überwachen und Daten auszuwerten sowie grafisch darzustellen. Für Abiturientinnen und Abiturienten besteht bei guten Ausbildungsleistungen die Möglichkeit der Verkürzung der Ausbildungszeit. Das Beste im Überblick ● Prämie, wenn die Abschlussprüfung bestanden ist: 400 € ● Azubi-Ticket für die Öffentlichen Verkehrsmittel (Zuschuss 50%) ● Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 € monatlich ● 30 Tage Urlaub in Jahr ● 5 Wochen Auslandspraktikum im europäischen Ausland ● flexible Arbeitszeiten, 39 Stunden pro Woche ● Teamtage ● Besuch des zweiten Dienstsitzes des BMWK in Bonn/Berlin ● Gesundheitsworkshops ● Modernste IT-Ausstattung mit Tablet und Laptop ______________________________________________ Die Berufsausbildung > Ausbildungsbeginn: August 2025 > Ausbildungsort: • praktische Ausbildung: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Berlin • Berufsschulunterricht: Louise-Schroeder-Schule Berlin • dienstbegleitende Unterweisung: Ausbildungszentrum / Bundesverwaltungsamt Die Berufsausbildung findet in sogenannten Blöcken statt. Das heißt, zum Beispiel nach 4 bis 6 Wochen dienstbegleitender Unterweisung im Ausbildungszentrum folgt eine achtwöchige praktische Ausbildung innerhalb der Behörde, danach ein sechswöchiger Schulunterrichtsblock in der Berufsschule usw. Im 2. Ausbildungsjahr werden Sie für 5 Wochen ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. ______________________________________________ Die Anforderungen Unsere Anforderungen an Sie sind: • ein mittlerer Bildungsabschluss • mindestens befriedigende Leistungen in Deutsch, Englisch und Mathematik • eine gute Allgemeinbildung • eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise Darüber hinaus arbeiten Sie sorgfältig und serviceorientiert in einem Team, organisieren gern, übernehmen Verantwortung und sind zuverlässig. ______________________________________________ Option: doppelqualifizierende Berufsausbildung • Die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten kann ergänzt werden um eine schulische Ausbildung an deren Ende der Erwerb der Fachhochschulreife steht. Mit diesem Abschluss können Sie nach erfolgreicher Beendigung der Berufsausbildung ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. • Unterricht zur Vorbereitung auf die Fachhochschulreifeprüfung: Während der gesamten Ausbildung besuchen Sie zusätzlich an einem Tag wöchentlich die Berufsschule, wo Sie den Lehrstoff für die Fachhochschulreife vermittelt bekommen. Das sind im ersten und zweiten Ausbildungsjahr die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe und Informatik, im dritten Ausbildungsjahr die Fächer Deutsch, Englisch, Mathe und Physik. • Warum ist die Lehrzeit insgesamt nicht länger? Versäume ich dadurch etwas? Der allgemeinbildende Lehrstoff der Berufsausbildung und der Fachhochschulreife (Deutsch, Englisch, Sozialkunde und Sport) sind im Grundstoff identisch. Daher muss an den zusätzlichen Berufsschultagen in den berufspraktischen Blöcken wirklich nur das Wissen zusätzlich erlernt werden, welches Sie für den Erwerb der Fachhochschulreife benötigen. Der "Verlust" an berufspraktischen Ausbildungszeiten hält sich über die drei Jahre gesehen in Grenzen. Sie verlieren durch den zusätzlichen Besuch der Berufsschule in den berufspraktischen Blöcken nur die Anzahl an Ausbildungstagen, den Sie auch bei einem vorzeitigen Auslernen des Berufes nach 2,5 Jahren verlieren würden. • Kann ich die Ausbildungszeit verkürzen? Nein - bei dem doppelqualifizierenden Bildungsgang ist eine dreijährige Mindestausbildungszeit vorgegeben. • Was passiert, wenn ich einen Abschlussprüfungsteil nicht bestehe? Die Prüfung für die Berufsausbildung findet nach der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf statt, die Prüfung für den Fachhochschulreife richtet sich nach den schulgesetzlichen Bestimmungen. Beide Prüfungsverfahren sind von einander unabhängig! Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung nicht bestehen, jedoch die Prüfung zur Fachhochschulreife, wird auf Ihren Antrag die Ausbildungszeit bis zur nächsten Berufsabschlusswiederholungsprüfung (jedoch längstens um ein Jahr) verlängert. Das Zeugnis für die Fachhochschulreife erhalten Sie jedoch erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung. Wenn Sie die Abschlussprüfung für die Berufsausbildung bestehen, nicht jedoch die Prüfung für die Fachhochschulreife, dann endet Ihre Berufsausbildung mit Bestehen der Abschlussprüfung. Für die Wiederholung der Fachhochschulreifeprüfung werden Sie dann nach Abschluss der Ausbildung am "normalen" Schulbetrieb teilnehmen. ______________________________________________ Die Bewerbung Im Online-Bewerbungssystem INTERAMT laden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Ihren letzten beiden Schulzeugnissen bzw. Ihrem Abschlusszeugnis sowie sofern vorhanden: Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse, Nachweis der Schwerbehinderung hoch.