Im Finanzamt Minden ist zum 01.07.2025 eine unbefristete Stelle im Hausmeisterdienst (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.
Das erwartet Sie:
* kleinere Handwerksarbeiten, z.B. Reparatur-, Wartungs-, Reinigungs- und Malerarbeiten
* Logistische Unterstützung bei Veranstaltungen
* (Trage-)Umzüge innerhalb des Gebäudes (Organisation und Durchführung)
* allgemeine Gebäude- und Anlagenüberwachung
* Annahme und Einlagerung von Anlieferungen (Waren/Möbel/Material etc.)
* Terminvereinbarung und Beaufsichtigung von Fremdfirmen
* Kontroll- und Botengänge während der Arbeitszeit
* Beflaggung des Dienstgebäudes, auch am Wochenende und Feiertagen
* Pflege der Dienstfahrzeuge
* Winterdienst
* Pflege der Außenanlagen und Gartenarbeiten
* Mitarbeit im Büroservice (unter anderem Poststelle/Botendienst/Altaktenverwaltung)
* Schließdienst
* sofort erforderliche Beseitigung von Verunreinigungen
* sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Das bringen Sie mit:
* eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen handwerklichen Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren – vorzugsweise in den Bereichen Elektro, Sanitär/Heizung, Holzverarbeitung, Metallbau oder Maler- und Lackierhandwerk
* mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
* körperliche Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit (Heben und Tragen von mehr als 25 kg!)
* Teamfähigkeit
* Eigeninitiative und Selbständigkeit
* Ausgeprägte Leistungsbereitschaft
* Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
* Flexibilität – auch hinsichtlich der Arbeitszeit (Wochenendarbeit im Bedarfsfall)
* Führerschein Klasse B (früher Klasse 3)
* PC-Kenntnisse (Microsoft Outlook)
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Je nach Ausbildung ist die Tätigkeit bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen, soweit die Wechselschichttätigkeit nicht beeinträchtigt ist.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Minden Frau Krietemeier (0571/804-2108 ) und Herr Kohlmeier (0571/804-2212 ) gerne zur Verfügung.
Bei Interesse senden Sie uns Ihre Bewerbung bitte bis zum 28.02.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen im pdf-Format bei:
* Anschreiben
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Abschlusszeugnisse und Nachweise abgelegter Prüfungen/Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Kopie des Führerscheins
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Minden ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Minden
Heidestr. 10, 32427 Minden
Tel.: 0571/804-0
E-Mail: service-5335@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Minden erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Minden
c/o Finanzamt Minden
Heidestr. 10, 32427 Minden
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA335@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Minden (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
* Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
* Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
* Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
* Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .