Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde (m/w/d)
Die Stellen sind unbefristet zu besetzen.
Die Dienststelle Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht ist für rund 170.Sie setzten Verwaltungsgebühren fest und kassieren diese
eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Verwaltungswirt/-in, Beschäftigte/-r mit erfolgreich abgeschlossener Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA, ehem. eine abgeschlossene Ausbildung als Finanzwirt/-in, Justizfachangestellte/-r, Notarfachangestellte/-r, Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Sozialversicherungsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r oder
Beschäftigte/-r mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung und Erfahrung als Sachbearbeiter/-in bei einer Ausländerbehörde oder mehrjährigen Berufserfahrung als Sachbearbeiter/-in in einer Kommunal-, Landes- oder Bundesverwaltung
eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache wird vorausgesetzt
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Öffnungszeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 mD / Entgeltgruppe 9a TVöD mit Gewährung einer Zulage.
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Schuster untergerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simmendinger unteroder
. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
.
Bewerbungen richten Sie bitte an unser Online-Bewerbungsportal unter .
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahlan das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39,Stuttgart senden.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.