Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) ist mit rund 1.380 Beschäftigten einer der größten öffentlichen Dienstleister für die Bremer Bürgerinnen und Bürger und ein Garant für den sozialen Zusammenhalt in der Stadt. Das AfSD erbringt seine Leistungen in den Arbeitsfeldern der Sozial- und Jugendhilfe sowie der Jugend- und Sozialarbeit im Wesentlichen in sechs dezentralen Sozialzentren und den beiden stadtzentralen Fachdiensten „Teilhabe“ und „Flüchtlinge, Integration und Familien“. Die Steuerung des AfSD erfolgt arbeitsteilig durch den Stab der Amtsleitung und durch die senatorische Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI).
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der
Amtsleiter:in (w/m/d) für das Amt für Soziale Dienste
Besoldungsgruppe B 2 BremBesO/
AT-Vertrag entsprechend der Besoldungsgruppe B 2
mit 40 Wochenstunden
zu besetzen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben in Teilzeit ist mit Einschränkungen möglich und bedarf der Absprache mit der Ressortleitung.
Da es sich um eine leitende Funktion im Sinne des § 5 Bremisches Beamtengesetz handelt, wird bei Beamt:innen grundsätzlich zunächst eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren vorgenommen. Entsprechende Bewährung vorausgesetzt, erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beschäftigte werden nach einer zweijährigen Erprobung unbefristet eingestellt und mit einem außertariflichen Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B2 beschäftigt.
Zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung wird im AfSD eine umfassende Organisationsuntersuchung durchgeführt, die zu strukturellen Änderungen in Aufbau- und Ablauforganisation führen kann. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber:in diesen Prozess konstruktiv und proaktiv unterstützt und die daraus hervorgehenden Empfehlungen verantwortlich und in enger Rückkopplung mit den zuständigen Stellen bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration umsetzt.
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