Sie…
* führen Bauüberwachungen bei einfacheren Bauvorhaben durch.
* übernehmen die Bauzustandsbesichtigungen nach Fertigstellung des Rohbaus und nach abschließender Fertigstellung bei einfacheren Bauvorhaben.
* legen Bauvorhaben still und fertigen die Stilllegungsverfügungen.
* sind zuständig für das ordnungsbehördliche Einschreiten bei Gefahr im Verzug.
* überwachen brandschutztechnische Vorgaben bei der Baudurchführung.
* bearbeiten Beschwerden im Tätigkeitsbereich.