Sie führen Bauüberwachungen bei einfacheren Bauvorhaben durch. übernehmen die Bauzustandsbesichtigungen nach Fertigstellung des Rohbaus und nach abschließender Fertigstellung bei einfacheren Bauvorhaben. legen Bauvorhaben still und fertigen die Stilllegungsverfügungen. sind zuständig für das ordnungsbehördliche Einschreiten bei Gefahr im Verzug. überwachen brandschutztechnische Vorgaben bei der Baudurchführung. bearbeiten Beschwerden im Tätigkeitsbereich.