* Ganzheitliches Beraten der Antragsteller*innen über 25 Jahre, insbesondere über die Möglichkeiten der Integration am Arbeitsmarkt
* Steuern des individuellen Integrationsprozesses
* Entscheiden über alle sozial- und arbeitsmarktintegrativen Leistungen im Rahmen des SGB II und SGB III
* Betreuen, Profiling, Matching und Abschließen von Eingliederungsvereinbarungen mit Anwenden der jeweiligen EDV‐Programme
* Aufbauen und Pflegen von Kontakten zu Anbieter*innen von Eingliederungsmaßnahmen speziell für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
* Kooperative Zusammenarbeit mit dem Leistungsbereich und den Bildungsträgern