Jetzt Karrierechancen ~ Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Region I NL Münsterland, für den Dienstort Westerkappeln eine/n Straßenwärter*in (m/w/d). abgeschlossene Ausbildung zum/zur Straßenwärter*in oder abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung in einem artverwandten körperlich-handwerklichen Beruf und die Bereitschaft, eine Qualifizierungsmaßnahme für die Aufgaben der Straßenwärter*innen zu absolvieren (Quereinstieg - siehe unten*) Führerschein Klasse B Führerschein Klasse CE oder die Bereitschaft zur Erlangung im Rahmen der Qualifikationsmaßnahme Bereitschaft zum Winterdienst bzw. zur Leistung von Schichtdienst und Rufbereitschaft Ein kollegiales Arbeitsumfeld. Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung. Ausbildungsberufe für den Quereinstieg sind insbesondere: Straßenbauer*in, Baugeräteführer*in, Beton- und Stahlbetonbauer*in, Elektriker*in, Elektroniker*in, Forstwirt*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Fachkraft für Abwassertechnik, Sanitär- und Heizungstechniker*in, Gärtner*in, Kanalbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in oder Metallbauer*in (Schlosser*in), Kraftfahrer*in, Landwirt*in, Maurer*in, Mechaniker*in, Mechatroniker*in, Mechaniker*in für Land- und Baumaschinentechnik, Fachkraft für Agrarservice, Pflaster*in, Rohrleitungsbauer*in, Tischler*in, Schreiner*in, Zimmerer*in bzw. eine die v. g. Berufsabschlüsse ersetzende/ergänzende Berufsbezeichnung). Hinweis: Quereinsteiger*innen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Straßenwärter*in in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert