Küchenhilfe (gn) Kantine
Ihr neuer Job als Küchenhilfe in der Kantine in Teillzeit:
Bei uns haben Sie beste Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie. Egal ob als Küchenhilfe, Spül- oder Servicekraft wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Von der Kantine bis zum Catering stehen Ihnen viele Wege offen. Ihre Balance aus Arbeit, Verdienst und Freizeit bestimmen Sie selbst. Im Großraum von Düsseldorf und Umgebung suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Küchenhilfe (gn) für Kantinen in Teilzeitanstellung.
Ihre Vorteile im neuen Küchenjob
* Sichere Festanstellung mit individuellem Stundenlohn ab 14,00 €
* feste tarifvertragliche Gehaltserhöhungen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* 35-Stunden-Woche mit Tagesarbeitszeiten überwiegend Montag Freitag
* vergünstigtes HVV-Deutschlandticket
* Kostenfreie Ausstattung der Arbeitskleidung
* Mitarbeitervorteile in bekannten Onlineshops
Das gehört zu Ihren Küchenaufgaben
* Unterstützung des Küchenteams bei der Vor- und Zubereitung kalter und warmer Speisen
* Essen- und Getränkeausgabe
* Bedienen von Küchenmaschinen und -geräten nach Anweisung
* zeitweiser Einsatz in der Spülküche und allgemeine Küchenreinigung
* Einhaltung aller Hygiene- und Sicherheitsvorschriften
Das bringen Sie für die Küchentätigkeit mit
* Erfahrung in der Küche wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich
* ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung und besseren Auffassung von Arbeitsanweisungen
* Aufgeschlossenheit gegenüber wechselnden Arbeitseinsätzen bei verschiedenen Kunden
* Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und ein sympathisches und gepflegtes Äußeres runden Ihr Profil ab
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button! Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail. Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.