Der Kreis Plön sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Abteilung Verkehrsangelegenheiten im Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen
EG 9c TVöD / A 11 SHBesG, Vollzeit, teilzeitgeeignet, unbefristet
eine unbefristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst in Vollzeit (39 beziehungsweise 41 Wochenstunden). Besoldung nach Besoldungsgruppe A 11 SHBesG beziehungsweise Entgelt nach Entgeltgruppe 9c TVöD
die Möglichkeit zur regelmäßigen Teilnahme an internen oder externen Fortbildungen
alle Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel für Tarifbeschäftigte leistungsorientierte Bezahlung, zusätzliche tarifliche und darüber hinaus noch betriebliche Altersversorgung, Jahressonderzahlung
ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit verschiedensten Angeboten, zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Kindernotfallbetreuung und die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit
corporate benefits: Firmenrabatte und Sonderkonditionen bei verschiedenen namhaften Marken
Zuschuss zum Fahrrad / Jobticket
Überwachen des Güter- sowie Taxi-, Omnibus- und Mietwagenverkehrs
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste (früher gehobener Dienst) oder Verwaltungsangestellte/-r mit 2. Führerschein der Klasse 3 beziehungsweise B und die Bereitschaft, den privateigenen PKW bei der Durchführung der genannten Aufgaben gegen Zahlung einer Kilometerentschädigung einzusetzen
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Für fachbezogene Fragen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung, Frau Koopmann, unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Ausschreibungsverfahren wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer an Frau Lafrenz aus der Personalabteilung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, die Sie uns bitte vorzugsweise online bis zum über unser Bewerbungsportal zukommen lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Bewerbungsunterlagen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, nach Abschluss des Verfahrens nicht zurücksenden.