Hygiene- und Lebensmittelüberwachungspraktikum für Studierende der Tiermedizin gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV) Die Studierenden werden während dem Praktikum in Kontrolltätigkeiten, -methoden sowie -techniken im Lebensmittelbereich (gemäß § 55 (1) und § 56 (1) TAppV)) geschult. Der Praktikumsumfang beträgt 75 Stunden welche innerhalb von mindestens zwei Wochen, zeitlich aufeinanderfolgend, abgeleistet werden. Hierbei handelt es sich um ein unentgeltliches Praktikum. Das Landratsamt Aschaffenburg zahlt weder eine Vergütung noch eine Aufwandsentschädigung. Bitte setzen Sie sich, vor Ihrer Bewerbung, zur Terminabstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen der Lebensmittelkontrolle in Verbindung. Email: Lebensmittelkontrollelra-ab.bayern.de Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Eine Bewerbung per E-Mail ist aus Gründen der Datensicherheit leider nicht möglich. Standort: Landratsamt Aschaffenburg Hauptverwaltung