Die Justizvollzugsanstalt Willich II ist eine selbständige Frauenanstalt des Landes NRW mit einer Belegungsfähigkeit von 198 Haftplätzen für erwachsene weibliche Strafgefangene des geschlossenen Vollzuges sowie 66 Haftplätzen des offenen Vollzuges. Innerhalb des geschlossenen Vollzuges verfügt die JVA Willich II über eine Sozialtherapeutische Abteilung mit einer Belegungsfähigkeit von 16 Plätzen. ()
Zu besetzen ist eine befristete Halbtagsstelle (19 Std. 55 Min.) bis 31.03.2030 als Diplom-Psychologin oder Diplom-Psychologe bzw. Psychologin M.A./M.Sc. oder Psychologe M.A./M.Sc. zur zeitnahen Einstellung. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 13 TV-L.
Aufgaben
Die Aufgaben des Psychologischen Dienstes sind gemäß Richtlinien für die Psychologinnen und Psychologen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen – AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 – definiert.
Im Einzelnen ergeben sich unter anderem folgende Aufgaben für die Stelle:
1. Mitwirkung bei der Vollzugsplanung
2. Psychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen, insbesondere zur Eignung der Gefangenen für vollzugsöffnende Maßnahmen
3. Stellungnahmen zur Suizidgefährdung und der Notwendigkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen
4. Indikationsstellung für psychotherapeutische und andere Behandlungsmaßnahmen
5. Stellungnahme zur Frage der bedingten Entlassung gem. §57 StGB
6. Mitwirkung bei K.U.R.S. NRW (Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Straftätern in NRW (nach deren Entlassung)).
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Krisenintervention und Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten – insbesondere bei der Gefahr von Selbstverletzungen und Suiziden von Inhaftierten – sowie in der Gesprächsführung zur Aufarbeitung der Lebens- und Delinquenzentwicklung.
Approbierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten führen auch psychotherapeutische Einzel- und Gruppenmaßnahmen durch.
Anforderungsprofil:
1. Fachkompetenz
Erforderliche fachliche Voraussetzungen:
7. abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss - Master of Science – nach einem zweijährigen Masterstudium mit 120 ECTS)
8. sehr gute Fachkenntnisse in Psychodiagnostik
9. gute Fertigkeiten im mündlichen und schriftlichen Ausdruck
Erwünschte fachliche Voraussetzungen:
10. Approbation als Psychologische Psychotherapeutin oder Psychologischer Psychotherapeut bzw. in Ausbildung hierzu
11. Erfahrungen im Justiz- oder Maßregelvollzug bzw. im klinischen Bereich
12. gute Fachkenntnisse in forensischer Psychologie
13. Erfahrungen in Psychodiagnostik
14. gute Kenntnisse über Methoden der Krisenintervention und Erfahrungen in ihrer Anwendung
15. Kenntnisse in psychotherapeutischen Methoden
2. Persönliche und soziale Kompetenz
16. Entscheidungsfreude und Entscheidungssicherheit
17. Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
18. Integrationsfähigkeit
19. Teamfähigkeit, Kooperationsfähigkeit
20. Kommunikationsfähigkeit
21. Fähigkeit zur selbstkritischen Reflektion
22. hohe Einsatzbereitschaft
23. selbständiges Arbeiten
24. Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement
25. Flexibilität
26. Selbstvertrauen und Belastbarkeit
27. Fortbildungsbereitschaft
Ansprechpartner/in für telefonische Rückfragen:
Frau Sturm - Telefon: (Leiterin des Psychologischen Dienstes) oder Herr Tives - Telefon: (Personalabteilung)
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