Der Kreis Recklinghausen ist mit 620.000 Einwohnern der bevolkerungsreichste Kreis Deutschlands. Er verbindet das grune Munsterland mit der Metropolregion Ruhr, einem der bedeutendsten Industrie, Bildungs und Wirtschaftsstandorte. Als Arbeitgeber fur mehr als 2.000 Beschaftigte verstehen wir uns als modernes und burgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Als attraktiver Arbeitgeber bieten wir Ihnen einen abwechslungsreichen, familienfreundlichen und sicheren Arbeitsplatz.
Wir haben zum nachstmoglichen Zeitpunkt im Fachdienst 50 Soziale Leistungen mehrere unbefristete Stellen als
Sachbearbeiter*in/Verwaltungskraft (m/w/d)(EG 9c TVoD/ A 10 LBesG NRW)
in Vollzeit zu besetzen. Die Stellen sind teilbar, sofern ein vorgegebener Abstimmungsbedarf eingehalten werden kann.
Das Ressort 50.3 "Eingliederungshilfe" erbringt Leistungen fur Menschen mit einer diagnostizierten oder drohenden Behinderung nach dem SGB IX.
Die Ressorts 50.4 und 50.5 "Hilfen bei Pflegebedurftigkeit in Einrichtungen" sind zustandig fur die Prufung der Antrage auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII und Pflegewohngeld nach dem Alten und Pflegegesetz NRW fur Menschen in Einrichtungen.
Ihre Aufgaben:
Eingliederungshilfe
* Sie bearbeiten Antrage im Rahmen des Gesamtplanverfahrens
* Sie prufen die ortliche und sachliche Zustandigkeit
* Sie fordern entscheidungsrelevante Unterlagen an (z.B. arztliche Gutachten, Stellungnahmen, Einkommens und Vermogensnachweise etc.)
* Sie ermitteln die Anspruchsvoraussetzungen fur die beantragte Leistung
* Sie prufen die bedarfsgerechte und zielorientierte Bewilligung von beantragten Leistungen (z.B. Schulassistent*innen)
* Sie lehnen Antrage ab, wenn Anspruchsvoraussetzungen erfullt werden
* Sie beraten Beteiligte wie Antragssteller*innen, Angehorige oder Leistungserbringer
* Sie erstellen relevante Statistikdaten und werten diese aus
Ansprechperson: Frau Ozceylan, Tel.: 02361/ 53 3065, S.Oezceylan@kreis re.de
Hilfen bei Pflegebedurftigkeit in Einrichtugnen
* Sie beraten die Hilfsbedurftigen und deren Angehorige
* Sie entscheiden uber Antrage auf Gewahrung von Pflegewohngeld
* Sie entscheiden uber Antrage auf Bewilligung von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
* Sie entscheiden uber Antrage auf Gewahrung von Sozialhilfe fur die Tages, Nacht und Kurzzeitpflege
* Sie fuhren Nachlassprufungen durch
* Sie stellen den Nachrang der Sozialhilfe her, beispielsweise durch die Ermittlung von Anspruchen gegen Dritte (Unterhalt, Schenkungen, Wohn und Niesbrauchrechte)
Ansprechperson: Frau Multhaupt, Tel.: 02361 / 53 2024, C.Multhaupt@kreis re.de