In der Gemeinde Rambin ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäß § 14 (2) Teilzeitund
Befristungsgesetz (TzBfG) für die Dauer von 2 Jahren, mit der Option der Entfristung die Stelle des
Gemeindearbeiters (m/w/d) auf geringfügiger Basis (Minijob)
im Bauhof neu zu besetzen.
APCT1_DE