Als Leitung Finanz- und Rechnungswesen bist Du für die gesamte Zahlungsverkehr der Unternehmensgruppe verantwortlich. Du arbeitest eng verzahnt mit dem Vertrieb, Controlling und der Geschäftsführung zusammen.
In dieser Position erfolgreich zu sein, erfordert nicht nur ein gutes Gespür für Zahlen, sondern auch die Fähigkeit, im Team gemeinsam Ziele zu erreichen und Menschen für Neuerungen zu begeistern.
Deine Aufgaben:
* Sicherstellung der ordnungsgemäßen und termingerechten Abwicklung aller buchhalterischen Abläufe der Unternehmensgruppe unter fachlicher Führung und Entwicklung Deines Teams
* Koordination der zeit- und qualitätsgerechten Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen zusammen mit anderen Fachabteilungen
* Initiierung und Durchführung von neuen Projekten wie die Optimierung und Digitalisierung von Prozessen in Deinem Bereich
* Aufbau und Modernisierung von Liquiditätsplanungs- und Steuerungsinstrumenten
* Erster Ansprechpartner für Wirtschaftsprüfer, Banken, Partner o.ä.
Dein Profil:
* Mindestens geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) oder erfolgreiches Studium mit für die Position relevanten Schwerpunkten
* Sicher in der HGB-Rechnungslegung und wesentlichen Elementen des Steuerrechts im Rahmen der Buchhaltung sowie Erfahrung im Liquiditätsmanagement und der Kapitalflussrechnung
* Größte Freude an der Optimierung von Fachbereichsprozessen unter Anwendung digitaler Tools und relevante Fähigkeiten bei der Umsetzung solcher Projekte
* Führungserfahrung in vergleichbarer Position, bestenfalls in einem mittelständischen Unternehmen aus Handel oder Baustoffindustrie
* Umfassend praxiserprobte Kenntnisse in der Anwendung von Excel und bekannten Buchführungssystemen
Die Beschäftigung ist auf Basis eines Vollzeit-Karriereangestells gemäß den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Gezahltes Urlaub
Weiterbildungskonzept
BusinessBike
Kaffee für alle
gemeinsames Feiern
Betriebliche Altersvorsorge
Einkaufsvorteile bei uns
Rabatte für Marken-Onlineshops
Ihr Gehalt: ca. 80.000 Euro pro Jahr + Spesenentschädigung