Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt Mobilitätswende Straßen
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Diese Infrastruktur gilt es langfristig und nachhaltig zu erhalten und im Sinne einer gelingenden Mobilitätswende auszubauen.
Das Sachgebiet "Konstruktive Bauwerke" der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) ist verantwortlich für die städtischen konstruktiven Bauwerke sowie für die Begleitung von Projekten an der Schnittstelle von Straße und Schiene.
entscheiden technisch, wirtschaftlich, nachhaltig und möglichst innovativ, wie Sie den konstruktiven Ingenieurbau voranbringen wollen,
sichern die Projektabwicklung über Kontrakte und Verträge und die Finanzierung über den Hamburger Haushalt und
koordinieren und vertreten die Interessen der FHH in Planung und Realisierung von Eisenbahnkreuzungsprojekten.
Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) der Fachrichtung Bau-, Wirtschafts-, oder Verkehrsingenieurwesen, Verkehrswirtschaft oder einer vergleichbaren Studienfachrichtungen mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau oder
dem Hochschulabschluss gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen auf Basis eines abgeschlossenen Studiums (Bachelor oder gleichwertig) der oben genannten Fachrichtung und zusätzlich 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung oder
Kenntnisse im konstruktiven Ingenieurbau, Straßen- und Verkehrswesen, Eisenbahnkreuzungsrecht, Erhaltungsmanagement sowie im Management von Großprojekten
eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)
Nachweise der geforderten Qualifikation (Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
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Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen