Werde Teil der German Aviation Service GmbH, dem größten Handling Netzwerk Deutschlands mit über 10 Stationen an allen großen deutschen Flughäfen. Als Rampagent betreust Du Crews und Passagiere während des Aufenthaltes am Flughafen. Zusätzlich koordinierst Du alle Tätigkeiten am Flugzeug und bist für die Überwachung und Einhaltung aller Vorgänge am Luftfahrzeug verantwortlich. Zu den Aufgaben gehören unter anderem folgende Tätigkeiten: Empfang und Betreuung von Crews und Geschäftsreisenden Abfertigung von Geschäftsflugzeugen Abfertigung von Frachtflugzeugen Beschaffung und Übergabe aller notwendigen und erforderlichen Flugunterlagen an die Flugzeugbesetzung Kommunikation und Koordination mit der Flugbesatzung und aller an der Abfertigung beteiligten Gewerke Kontrolle und Überwachung der Tätigkeiten am Flugzeug unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen Vor- und Nachbereitung der Flüge und den damit einhergehenden administrativen Aufgaben Ausgeprägte Servicebereitschaft, Teamfähigkeit, Selbständigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein Vorerfahrung im Servicebereich wie Hotel oder Restaurant Gepflegtes Erscheinungsbild, sicheres Auftreten, höfliche Umgangsformen sowie eine gute Kommunikationsfähigkeit Flexibilität und Besonnenheit, auch unter erschwerten Bedingungen, wie z.B. Zeitdruck Uneingeschränkte Schichtdiensttauglichkeit Einwandfreies Führungszeugnis Sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift Führerschein Klasse B Erfahrungen im Bereich Flughafen / Ground Handling von Vorteil Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung von Vorteil Ein internationales spannendes und aufregendes Arbeitsumfeld Steuer- und sozialversicherungsfreie Schichtzulagen Interne Weiterentwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten Gestellung der Uniform Ein tolles Team Dann freuen wir uns auf Deine vollständigen Online-Bewerbungsunterlagen entweder per E-Mail an jobsgermanaviation.com oder über unser Bewerberportal https://germanaviation.com/karriere/ Die Erstattung von Fahrkosten für Vorstellungsgespräche gemäß §670 BGB ist ausgeschlossen.