Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
Vermessungstechnische Prüftätigkeit in der Arbeitsgruppe Liegenschaftskataster, Stellvertretung der Gruppenleitung (m/w/d)
KENNZIFFER: __Ing.Vermessung
Entgeltgruppe: E Fgr. 3
Besetzbar ab sofort
Bewerbungsfrist: ..4 Ihr Aufgabengebiet umfasst: Der Bezirk Neukölln zeichnet sich durch seine Vielfalt und Dynamik aus. Im Fachbereich Vermessung und Geoinformation suchen wir engagierte Fachkräfte, die sich den komplexen Aufgaben im Bereich des Liegenschaftskatasters stellen möchten.
1. Prüfung und Übernahme von Vermessungsschriften zur Fortführung des Liegenschaftskatasters auch mit besonderem Schwierigkeitsgrad (widersprüchliche und nicht einwandfreie Unterlagen, besonders schwierige Berechnungen)
2. Beratung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/ -innen (ÖbVI) bei Grenzvermessungen in besonders schwierigen Fällen mit widersprüchlichen und nicht einwandfreien Unterlagen
3. Bearbeitung von Katastererneuerungsverfahren (Neuvermessungen)
4. Beratung von Grundstückseigentümern/ -innen u. a. in Grenzangelegenheiten
5. Verantwortliche Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Widerspruchsverfahren im Bereich des Liegenschaftskatasters und der Grundstücksnummerierung
Hinweis:
Die Einarbeitung findet im Rahmen eines Wissenstransfers durch den derzeitigen Stelleninhaber statt.
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt. Qualifikation:Abgeschlossenes Bachelorstudium oder Diplomstudium (FH) in einer der folgenden Fachrichtungen:
6. Geodäsie oder
7. Vermessungswesen oder
8. eine vergleichbare Fachrichtung
Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen.
Bewerben können sich auch sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und langjähriger Tätigkeit im Liegenschaftskataster entsprechende Erfahrungen nachweisen können.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, welcher gleichzeitig inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist, können für das Verfahren berücksichtigt werden.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter