Die Einstellung erfolgt gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Aus diesem Grund können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden. Eine entsprechende Erklärung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Aus stellentechnischen Gründen erfolgt die Einstellung beim Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Zeitgleich mit der Einstellung wird die Abordnung an die Sächsische Staatskanzlei erfolgen.
Über uns
Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt als Behörde des Ministerpräsidenten die Umsetzung der Richtlinien der Politik im Freistaat Sachsen. Sie koordiniert die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, die internationalen Beziehungen und ist verantwortlich für die Digitalisierung der Verwaltung.
Das Referat 43 ist neben strategischen Fragen im Bereich der IT-Infrastruktur und der Fachaufsicht über den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) auch verantwortlich für verschiedene Haushaltsbudgets der Abteilung 4 «Digitalisierung der Verwaltung».
Interessante Aufgaben