- Wahrnehmung anspruchsvoller Beratungs- und Prüfleistungen eines Sicherheitsingenieurs bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG und DGUV Vorschriften
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- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnischen Begehungen von Arbeitsplätzen, Anlagen und Geräten oder Gefahrstoffen im Sinne des ArbSchG an Verwaltungs- und Sonderliegenschaften wie Bürogebäude, Betriebsrestaurants, Rechenzentren, Testhallen oder Werkstätten
- Sicherheitstechnische Beratung zu Neu- und Umbauvorhaben im Hinblick auf ArbStättV, GefStoffV oder BetrSichV
- Abwicklung von Unfallanalysen und Statistiken zu Arbeitsunfällen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei sicherheitstechnischen Unterweisungen und Schulungen
- Mitwirkung bei Notfallmanagement und Gefahrenabwehrplanung durch Übungen, Alarmpläne oder Abstimmung mit Behörden