Berlin ist die Stadt der Arbeit. Daran mitzuwirken, dass Beschäftigung mit guten und fairen Arbeitsbedingungen nachhaltig aufgebaut und Arbeitslosigkeit zielstrebig abgebaut werden kann, ist eine spannende Herausforderung. Die Abteilung Arbeit und Berufliche Bildung bietet Ihnen die Chance, sich hier einzubringen. Das Aufgabenspektrum ist dabei breit gefächert. Es reicht von den Themen Ausbildung und berufliche Qualifizierung, über die Fachkräfteentwicklung und die Beschäftigungsförderung bis zum Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Im Fokus stehen aber auch die tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung und die Verknüpfung der Berliner Arbeits- und Berufsbildungspolitik mit europäischen Programmen und Initiativen. Kennziffer: 28/25 Besoldungsgruppe Teilzeit, Vollzeit Bewerbungsfrist: 28.03.2025 Ihr Arbeitsgebiet: Leitung der Arbeitsgruppe "Technischer Arbeitsschutz"; Ministerielle Grundsatz- und Einzelangelegenheiten im nationalen, europäischen und internationalen Kontext bzgl. des Arbeitsschutzkontrollgesetzes; des technischen Arbeitsschutzes; der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, einschl. der Ergonomie; Schutz vor physikalischen Einwirkungen; Baustellensicherheit; Arbeiten unter Druckluft; der Normung im technischen Arbeitsschutz, Akkreditierung im Bereich der technischen Sicherheit; Staatsaufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen; Angelegenheiten der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS); der Betriebssicherheit, der Produktsicherheit, der überwachungsbedürftigen Anlagen, des Störfallrechts; der Nichtionsierenden Strahlungen, des Marküberwachungsrechts; eigenverantwortliche Umsetzung von EU Gemeinschaftsstrategien und Kampagnen sowie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und ILO-Übereinkommen sowie der gesetzlichen Unfallversicherung; Vertretung Berlins in Gremien und LASI-Arbeitsgruppen; Fachaufsicht über das LAGetSi; Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstel-len (ZÜS) im Land Berlin, Ausbildung; ständige Vertretung der Referatsleitung. Sie bringen mit / Formale Voraussetzungen (bitte beachten Sie, dass diese zwingend sind) Hinweis: Im Rahmen der Organisationsfreiheit wurde entschieden, die Stellenausschreibung auf bereits beim Land Berlin beschäftigte Beförderungsbewerbende zu beschränken. Es handelt sich um die Hebung einer besetzten Stelle. Die mit den Aufgaben betraute Dienstkraft wird sich bewerben. Beamtete Dienstkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Laufbahnfachrichtung technische Dienste des Laufbahnzweiges technischer Dienst Arbeitsschutz mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium, vorzugsweise naturwissenschaftlicher/technischer Richtung erfüllen und mindestens bereits ein Amt der BesGr. A 15 innehaben L angjährige einschlägige Verwaltungserfahrung und langjährige Führungserfahrung mittlerer Arbeitsgruppen. M ehrjährige Erfahrungen in der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im Vollzug und auf ministerieller Ebene in den Gebieten des technischen Arbeitsschutzes. Anforderungsprofil: Das Anforderungsprofil ist Bestandteil der Stellenausschreibung und kann im beigefügten PDF unter "Weitere Informationen" eingesehen werden. Das Anforderungsprofil gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert. Es ist die Grundlage für die Auswahlentscheidung. Die Stellenausschreibung sowie das Anforderungsprofil sind nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr sicht- und abrufbar. Es wird daher empfohlen, diese bei Bedarf zu speichern. Ansprechpersonen für Ihre Fragen: Rund um das Bewerbungsverfahren Frau Susanne Blümel, ZS B 23 Bl 030 9028 1259 Erforderliche Bewerbungsunterlagen Bitte bewerben Sie sich online über den Button „Jetzt bewerben“ Laden Sie dort mindestens folgende Anlagen hoch: Anschreiben Lebenslauf mit tabellarischer Tätigkeitsübersicht die Übersendung eines Bewerbungsfotos ist für den Auswahlprozess nicht erforderlich und erfolgt ggf. freiwillig Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse bei Bewerberinnen und Bewerbern, die im öffentlichen Dienst tätig sind, eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (unter Angabe der personalaktenführenden Stelle) eine aktuelle Beurteilung bzw. ein aktuelles qualifiziertes Arbeitszeugnisses Sollte dies nicht vorliegen, leiten Sie bitte die Erstellung ein und weisen Sie hierauf in Ihrem Motivationsschreiben hin. Hinweise: Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat sich zudem ein Führungskräfteleitbild gegeben, das auch im Auswahlverfahren Berücksichtigung findet. Das Leitbild kann unter dem Button "Weitere Informationen" eingesehen werden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse grundsätzlich möglich. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie darauf (unter Angabe des GdB) ggf. bereits in der Bewerbung hin. Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er in nicht reglementierten Berufen von der zuständigen staatlichen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde. In reglementierten Berufen sind die im Land Berlin entsprechenden Anerkennungsstellen zuständig. Soweit Ihnen die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses noch nicht vorliegt, geben Sie bitte in der Bewerbung an, dass ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Weitere Informationen zur Beantragung erhalten Sie unter www.kmk.org/zab. Wurde eine Gleichwertigkeitsfeststellung nicht beantragt, bitten wir Sie, die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses über die Datenbank ANABIN www.anabin.kmk.org/anabin.html zu prüfen und Ihrer Bewerbung einen Abdruck beizufügen. Ergibt sich die Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses mit dem einschlägigen deutschen eindeutig, kann geprüft werden, ob Sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen wie Beschäftigte mit dem einschlägigen Hochschulabschluss verfügen („sonstige Beschäftigte/sonstiger Beschäftigter“). Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. der Einstellung werden die Daten der Bewerber/innen elektronisch gespeichert und verarbeitet (§ 6 Abs. 1 EU-DSVGO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Weitere Informationen zur ausschreibenden Dienststelle unter: https://www.berlin.de/sen/asgiva/ Weiter Informationen zur Berliner Verwaltung unter: www.berlin.de/karriereportal Während der Bewerbungsphase findet die Kommunikation in der Regel per E-Mail statt. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang sowie Ihren Spam-Ordner.