* Durchführung von Instandhaltungsarbeiten sowie Maßnahmen zur Schadensabwehr für Leib und Leben
* Wiederherstellung des Sollzustandes an technischen und baulichen Anlagen
* Personenbefreiung aus den Aufzugsanlagen
* Überwachung und Anwendung der Sicherheits- und Gebäudeautomatisierungssysteme
* Systemmeldungen bewerten und ggf. Einleitung notwendiger Maßnahmen
* Dokumentation und Nachhaltung der Auftragsabarbeitung im CAFM-System