Im Finanzamtszentrum Aachen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle
Mitarbeit in der Geschäftsstelle/ Innerer Dienst (m/w/d)
in Vollzeit zu besetzen.
Die Aufgaben im Inneren Dienst des Finanzamtszentrums mit den Tätigkeitsschwerpunkten Hausverwaltung, Organisation der Dienststelle sowie Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sind vielschichtig.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
* Mitarbeit bei der Hausverwaltung
* Mitarbeit bei Haushaltsangelegenheiten (u.a. EPOS NRW)
* Mitarbeit bei der Organisation der Dienststelle (Raumverwaltung etc.)
* Beauftragung und Beaufsichtigung von Fremd- und Handwerksfirmen
* Abnahme durchgeführter Handwerkerleistungen
* Sicherstellung des Arbeitsschutzes (Gefährdungsunterweisungen etc.)
* Mithilfe bei Umzügen innerhalb des Hauses
* Vertretungstätigkeit beim Schließdienst
* allgemeine Zuarbeiten für verschiedene Aufgabenbereiche und Personen in der Geschäftsstelle / im Inneren Dienst
Eine veränderte Aufgabenzuweisung ist jederzeit möglich.
An die Bewerber/Bewerberinnen werden folgende Anforderungen gestellt:
* abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als
o Kaufleute für Büromanagement
o Industriekaufleute
o kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten (m/w/d)
o Verwaltungsfachangestellte
o Kaufleute für Tourismus und Freizeit
o kaufmännische Assistenten/Wirtschaftsassistenten
o Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
o Kaufleute für Hotelmanagement
o Kaufleute für Versicherungen
o Sozialversicherungsfachangestellte
o Kaufleute für Marketingkommunikation
o Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung
* mindestens 3 jährige Tätigkeit im Ausbildungsberuf
* Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Themengebiete
* Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
* fachliche Veränderungsbereitschaft
* Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
* Flexibilität – auch hinsichtlich der Arbeitszeit
* Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
* eine den oben genannten Anforderungen entsprechende physische Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit (Heben und Transportieren von Schreibtischen, Schränken u.ä.)
* Kommunikationsfähigkeit
* schnelle Auffassungsgabe
* gute Teamfähigkeit
* sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)
Die Tätigkeit in der Geschäftsstelle ist bewertet mit Entgeltgruppe 6 TV-L .
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Darüber hinaus fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Stelle ist auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Vaegs unter der Telefonnummer 0241/469-2847 oder Frau Sturmann unter der Telefonnummer 0241/469-3074 gerne zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich b is zum 17.05.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Aachen-Kreis ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das
Finanzamt Aachen-Kreis
Krefelder Str.210
52070 Aachen
Tel.: 0241/469-0
E-Mail: service@fa-5202.fin-nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Aachen-Kreis erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Aachen-Kreis
c/o Finanzamt Aachen-Kreis
Krefelder Str. 210
52070 Aachen
E-Mail: Datenschutzbeauftragter_FA202@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Aachen-Kreis Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
* Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
* Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
* Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
* Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter .