Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen. Der Beruf des Steuerfachangestellten bietet einen modernen und digital ausgerichteten, sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz mit vielfältigen Perspektiven. Denkbar ist auch die Fortbildung zum/zur Steuerberater/in. Diese vielfältigen Aufgaben werden in den Steuerberatungskanzleien mit Unterstützung neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt. Die Ausbildung schließt nach drei Jahren mit der Berufsabschlussprüfung ab. Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind: • das Erstellen der Finanzbuchführungen • das Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen • das Vorbereiten von Jahresabschlüssen • das Bearbeiten von Steuererklärungen • das Prüfen von Steuerbescheiden • Auskünfte an Mandanten und Finanzbehörden erteilen. Als Steuerfachangestellte/r haben Sie: • ein praktisches Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge • ein vielseitiges Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und • die Fähigkeit, analytisch zu denken. Sie sind: • bereit zur kontinuierlichen fachlichen Weiterbildung und • zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten. STEUERFACHANGESTELLTE/R MIT FACHHOCHSCHULREIFE Sie möchten neben der Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten einen höheren Schulabschluss erwerben? Kein Problem. In Mecklenburg-Vorpommern bietet die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten derzeit als einzig wirtschaftsnaher Beruf die Möglichkeit, begleitend zur Ausbildung die Fachhochschulreife zu erlangen. Die Vorteile für Absolventen dieses Bildungsganges liegen auf der Hand: • Zwei Abschlüsse nach 3 Jahren (Berufsabschluss zum/zur Steuerfachangestellten sowie die Fachhochschulreife) • Zeitersparnis von mindestens einem Jahr • Möglichkeit eines Studiums an allen (Fach-)Hochschulen in Deutschland • Vielfältige Karriereperspektiven, Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten • Weiterbildungsmöglichkeit bis zum/zur Steuerberater/in Schreiben Sie einfach in Ihre Bewerbung, dass Sie die Ausbildung in Kombination mit der Fachhochschulreife absolvieren möchten. Start des Bildungsganges ist der 01.09.2024 in Zusammenarbeit im der Beruflichen Schule Rostock Wirtschaft. Voraussetzungen für den Bildungsgang: • Abschluss (bzw. angestrebter Abschluss) der Mittleren Reife • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer Steuerberatungskanzlei Die Steuerberaterkammer unterstützt Sie bei der Suche einer Steuerberatungskanzlei. Reichen Sie gerne Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. Ihres letzten Zeugnisses) bei uns ein. Selbstverständlich können Sie sich auch für die Berufsausbildung ohne Fachhochschulreife bewerben. Auch hierfür nehmen wir ebenfalls gerne Ihre Bewerbung entgegen. WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben Sie die Möglichkeit, sich fachspezifisch weiterzubilden: • Fachassistent/in Lohn und Gehalt • Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling • Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft • Fachassistent/in IT-Prozesse und Digitalisierung. Mit dem Abschluss zum/zur Steuerfachwirt/in haben Sie die Möglichkeit, sich für komplexere fachliche Tätigkeiten zu qualifizieren und Verantwortung in der Kanzlei zu übernehmen. Final können Sie mit der Weiterbildung zum Steuerberater eine eigene Kanzlei gründen oder übernehmen. BEWERBUNGEN Wenn Sie sich für eine Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten entschieden haben, können Sie sich bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer bzw. einer Steuerberatungsgesellschaft oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ihrer Wahl bewerben. Die Steuerberaterkammer nimmt Ihre Bewerbung gerne entgegen und unterstützt Sie bei der Suche Ihres Ausbildungsplatzes (sowohl mit Fachhochschulreife, als auch ohne).