* Wahrnehmung der sozialdienstlichen Belange auf den psychiatrischen Stationen und der Institutsambulanz
* Erhebung von Sozialanamnesen sowie Erhebung fachlicher Stellungnahmen und Dokumentationen
* Organisation der poststationären Versorgung (Entlassmanagement gem. § 39 SGB V)
* Mitwirkung an der Therapieplanung und Beitrag zum Gesamtbehandlungsplan
* Sozialrechtliche Beratung von Patient*innen und Angehörigen
* Koordination von Interventionsprozessen innerhalb und außerhalb der Klinik
* Klärung finanzieller und sozialer Problemlagen
* Sicherstellung der Behandlungskosten