Stellvertretende Pflegedienstleitung (w/m/d)
In der Stadt Falkensee, am nordwestlichen Rand Berlins an der Stadtgrenze zu Spandau, befindet sich unser Pflegewohnstift Falkensee. Mit der Bahnstation Berlin-Albrechtshof in unmittelbarer Nähe und der nur wenige Gehminuten entfernten Bushaltestelle ist unser Pflegeheim bestens erreichbar.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine
stellv. Pflegedienstleitung (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Sicherung einer qualifizierten Pflege sowie Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern. Ein weiterer wichtiger Bestandteil Ihrer täglichen Arbeit ist das Personalmanagement in der Pflege, wie zum Beispiel die Verantwortung von Dienstplänen und das Führen von Einstellungsgesprächen. Des Weiteren gehört die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Arbeitsanweisungen des Zentralen Qualitätsmanagements zu Ihren Aufgaben.
Ihr Profil:
1. Abschluss einer Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als oder als Altenpfleger/in.
2. Praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Berufserfahrung muss im Umfang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erworben worden sein.
3. Möglichst Berufserfahrung in einer Leitungsposition als Pflegedienstleitung. bzw. als stellvertretende Pflegedienstleitung
4. Nach § 71 Abs. 3 SGB XI eine leitungsbezogene Weiterbildung von mindestens Stunden oder einen anerkannten Studienabschluss im Pflegemanagement einer Fachhochschule oder Universität
Unser Angebot:
5. Abschluss einer Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder als oder als Altenpfleger/in.
6. Praktische Berufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre. Diese Berufserfahrung muss im Umfang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erworben worden sein.
7. Möglichst Berufserfahrung in einer Leitungsposition als Pflegedienstleitung. bzw. als stellvertretende Pflegedienstleitung
8. Nach § 71 Abs. 3 SGB XI eine leitungsbezogene Weiterbildung von mindestens Stunden oder einen anerkannten Studienabschluss im Pflegemanagement einer Fachhochschule oder Universität