Der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises Waldeck-Frankenberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt nebenamtliche Tierärzte (w/m/d) in der Schlachttier-und Fleischuntersuchung (für die Bezirke Willingen/Diemelsee und Twiste/Waldeck) Die Stellen sind unbefristet zu besetzen. Entgelt wird nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) gezahlt. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsaufkommen, sodass diese schwanken kann. Das Aufgabengebiet umfasst: Ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung in handwerklichen Betrieben Wir erwarten von Ihnen: Approbation als Tierarzt (w/m/d) Führerschein der Klasse B sowie Einsatz des privaten PKWs für dienstliche Belange Die berufliche Qualifikation für den Einsatz als amtlicher Tierarzt (w/m/d) nach der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 bzw. der Delegierten-VO (EU) Nr. 2019/624 Wir wünschen uns von Ihnen: Berufserfahrung auf dem Gebiet der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Ein hohes Maß an Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen Fähigkeit zur eigenständigen und verantwortungsvollen Aufgabenerledigung Kommunikations- und Teamfähigkeit Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich über unser Online-Portal auf www.landkreis-waldeck-frankenberg.de bis zum 05.01.2025. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Sinne von § 151 SGB IX bitten wir zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für weitere Auskünfte stehen wir unter der Telefonnummer 05631/954-1765 (Frau Dr. Zwolinski) oder 05631/954-1303 (Frau Hesse-Kaufhold) zur Verfügung. Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, dass der Landkreis Waldeck-Frankenberg Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens speichern und verarbeiten darf. Sie können die Einwilligung jederzeit telefonisch unter den o. g. Telefonnummern oder per Mail an personallkwafkb.de oder durch schriftliche Erklärung an den Landkreis Waldeck-Frankenberg, widerrufen.