- nachgeordnete verantwortliche Elektrofachkraft (Unterstützung beim Aufbau und der Aufrechterhaltung einer rechtssicheren Organisation u. a. gleichzeitig auch Anlagenbetreiber [Elektrotechnik])
- Einsatzplanung und ‑leitung der Handwerker/‑innen, Elektrofachkräfte und elektrisch unterwiesenen Personen (fachliche Personalverantwortung)
- Betriebsführung und Überwachung sämtlicher betriebstechnischer Anlagen
- Bedienung, Instandhaltung und Wartung der betriebstechnischen Einrichtungen nach den gesetzlichen, vertraglichen und technischen Erfordernissen
- Entgegennahme von Schadensmeldungen
- Veranlassung und Koordination der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, insbesondere Erteilung der Aufträge einschließlich Angebotseinholung und Vergabe von Leistungen, Überwachung der Ausführung und Abnahme der Arbeiten
- Erledigung von Kleinreparaturen an technischen Anlagen und Einrichtungen
- Eingriff bei Störungen und sonstigen Vorfällen – bei Bedarf auch außerhalb der regulären Arbeitszeit –
- Überwachung der Prüftermine sowie Teilnahme an Prüfungen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und ‑beschreibungen zur Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen
- Fremdfirmenmanagement
- Verwaltung und Überwachung der Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits‑/Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsanleitungen