Vollzeit (38,5 Std/Woche) / Ramstein / Eingruppierung: A4-5; A4-6 (A4-7) 1 786 Civil Engineer Sq Installation, Überprüfung, Wartung und Modifikationen sowie Reparaturen an Energienotversorgungssystemen, wie z. B. Stromerzeugungsanlagen und elektrische Verteileranlagen, Diesel- und Benzinmotoren, Feuerlöschpumpen etc Installiert mobile und auf Gestellen montierte Notstromaggregate und zugehörige Komponenten. Darüber hinaus Durchführung umfangreicher Reparaturen und Austausch- und Wartungsungsarbeiten an Flugzeugfanganlagen (AAS). (Electrisch, Pneumatisch und Hydraulisch) Erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen aus dem Bereich Elektronik/Elektrotechnik oder ähnlicheQualifikation Einschlägige Berufserfahrung wünschenswert Lösungsorientiertes Denken und Handeln Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch wünschenswert (Fahren auf Landebahn, Kommunikation mit Tower) Bereitschaft zu Schulungsmaßnahmen Besitz des Führerscheines der Klasse B Bereitschaft zum Erlangen der Flightline driving lizens Kenntnisse in Standart PC Programmen (Outlook-Word-Excell) Breitschaft zu Rufbereitschaft (On call) Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 2 1 Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als A4-5 (3.228,50 €) bzw. A4-6 (3.479,78 €) eingestuft Nach erfolgreichen Teilnahmen an Schulungsmaßnahmen kann eine Zuordnung in die Lohngruppe A4-7 (3.671,70 €) erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt. 2 Je Dienststelle kann diese Regelung variieren