Die Jugendgerichtshilfe (JGH) wird in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz regelhaft einbezogen.
Der Vertreter der JGH bringt sozialpaedagogische Gesichtspunkte vor dem Jugendrichter ein, prueft ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und organisiert und ueberwacht gerichtlich angeordnete paedagogische Massnahmen.
Als Studierende/r bei der Stadtverwaltung Konstanz steht dir eine erfahrene Kollegin als Anleiterin zur Verfuegung, welche in das Team der JGH eingebunden ist. Wir bieten dir eine praxisorientierte Ausbildung in der Sozialverwaltung, bei der du je nach Verlauf deiner Ausbildung Eigenverantwortung und eigenstaendig Projekte uebernehmen kannst.
Die duale Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. Der theoretische Teil findet an der DHBW Stuttgart statt, ein Teil der praktischen Ausbildung im Sozial und Jugendamt Jugendhilfe im Strafverfahren.
Deine Aufgabenschwerpunkte:
* Begleitung von Strafverfahren im Rahmen des Jugendgerichtsgesetz
* Einbringen sozialpaedagogischer Gesichtspunkte gegenueber dem Jugendgericht
* Einleiten gerichtlich angeordneter paedagogischer Massnahmen und Ueberwachung von Auflagen