Bei der Gemeinde GroÃhansdorf ist zum 01.05.2026 das Amt fÃ1⁄4r eine hauptamtliche BÃ1⁄4rgermeisterin / einen hauptamtlichen BÃ1⁄4rgermeister (w/m/d) neu zu besetzen. Der derzeitige Amtsinhaber tritt nicht wieder an. Die Waldgemeinde GroÃhansdorf mit rd. 9500-Einwohner verfÃ1⁄4gt Ã1⁄4ber eigene Kindertagesstätten, einen Bauhof, eine BÃ1⁄4cherei und einen Waldfriedhof. DarÃ1⁄4ber hinaus werden die Verwaltungsgeschäfte des Schulverbandes GroÃhansdorf wahrgenommen. In der Gemeinde gibt es zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und ein Gymnasium. Die Gemeinde GroÃhansdorf gehört zur Metropolregion Hamburg und liegt verkehrsgÃ1⁄4nstig zwischen Hamburg und LÃ1⁄4beck an der A1. Durch die Nähe zu Hamburg ist GroÃhansdorf an das U-Bahnnetz des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) angeschlossen und wunderbar mit der U1 aus Hamburg zu erreichen. Das schöne Waldgebiet der Gemeinde sowie die groÃen naturbelassenen Teiche im Ort runden das Bild ab. Weitere Informationen zur Gemeinde finden Sie unter www.grosshansdorf.de. Die BÃ1⁄4rgermeisterin oder der BÃ1⁄4rgermeister wird von den BÃ1⁄4rgerinnen und BÃ1⁄4rgern der Gemeinde GroÃhansdorf in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl direkt gewählt. Wahltag ist der 28. September 2025. Eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist fÃ1⁄4r Sonntag, den 12.10.2025 vorgesehen. Die Amtszeit beläuft sich auf 6 Jahre, während dieser die gewählte BÃ1⁄4rgermeisterin oder der gewählte BÃ1⁄4rgermeister zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt wird. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (derzeit Besoldungsgruppe A 16 BBesO). Ihre Aufgaben: Die BÃ1⁄4rgermeisterin oder der BÃ1⁄4rgermeister leitet die Verwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist fÃ1⁄4r die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie fÃ1⁄4r die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Des Weiteren ist sie oder er automatisch Mitglied im Schulverband GroÃhansdorf. Wählbar zur BÃ1⁄4rgermeisterin/ zum BÃ1⁄4rgermeister ist gemäà § 57 Abs. 3 GO, wer die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines Ã1⁄4brigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wahlvorschläge können einreichen: In der Gemeindevertretung der Gemeinde GroÃhansdorf vertretene politische Parteien; mehrere politische Parteien können auch gemeinsam einen Wahlvorschlag (gemeinsamer Wahlvorschlag) einreichen. Jede Bewerberin und jeder Bewerber fÃ1⁄4r sich selbst; fÃ1⁄4r eine Bewerbung unabhängig von Vorschlägen der in der Gemeindevertretung vertretenden politischen Parteien oder Wählergruppen sind mindestens 95 UnterstÃ1⁄4tzungsunterschriften von Wahlberechtigten beizubringen. Ihre Voraussetzungen: Gesucht wird eine zielstrebige, engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung in FÃ1⁄4hrungs- und Leitungspositionen, sowie im kommunalpolitischen Handeln. Bewerberinnen und Bewerber sollten mit den Methoden moderner PersonalfÃ1⁄4hrung und modernen Leitbildern der Verwaltung vertraut und in der Lage sein, die Verwaltung effizient, bÃ1⁄4rgernah und leistungsorientiert zu fÃ1⁄4hren. Erwartet wird die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der kommunalen Selbstverwaltung und die Fähigkeit, die Entwicklung der Gemeinde nachhaltig zu fördern. Ihr Interesse ist geweckt? Späteste Frist fÃ1⁄4r die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 04.08.2025, 18:00 Uhr. (Ausschlussfrist) Die Unterlagen sind schriftlich bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde GroÃhansdorf, Barkholt 64, 22927 GroÃhansdorf einzureichen. In diesem Zusammenhang wird auf die amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Gemeinde GroÃhansdorf Ã1⁄4ber die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zu den weiteren formellen und materiellen Erfordernissen verwiesen. Der Text der Wahlbekanntmachung kann auch Ã1⁄4ber das Internet unter https://www.grosshansdorf.de/buergerservice/verwaltung/buergermeisterwahl/ abgerufen werden. Wer einer oder mehreren politischen Parteien oder Wählergruppen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen geben und damit einen Vorschlag durch diese ermöglichen möchte, sollte die Bewerbung schnellstmöglich bei den u.a. Ansprechpartnern einreichen (keine Auschlussfrist). Interessierte können sich mit den vorschlagsberechtigten politischen Parteien in Verbindung setzen. Die Ansprechpartner sind: CDU: Herr Mathias Schwenck E-Mail: mathias.schwenck@gmx.de BÃ1⁄4ndnis 90/Die GrÃ1⁄4nen: Frau Sabine Rautenberg E-Mail: sabine.rautenberg@gruene-stormarn.de SPD: Frau Monika Mattlinger E-Mail: monika.mattlinger@gmx.de  FDP: Herr Carsten Pieck E-Mail: carsten.pieck@fdp-grosshansdorf.de Es wird davon ausgegangen, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Bewerbungsunterlagen an die Gemeindevertretung der Gemeinde GroÃhansdorf vertretenden Parteien und Wählergruppen einverstanden sind. Sollten Sie dies nicht wÃ1⁄4nschen, bitten wir um eine entsprechende Erklärung in Ihrer Bewerbung. Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Abdrucke der Bekanntmachung, Formblätter fÃ1⁄4r das Wahlvorschlagsverfahren sowie weitergehende Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei der stellvertretenden Gemeindewahlleiterin Frau Thomsen, E-Mail hauptamt.thomsen@grosshansdorf.de, Telefon: 04102-694 112.