Das Landratsamt Miltenberg versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen und bietet zahlreiche berufliche Perspektiven. Ein Student schließt ein Studium an einer Fachhochschule mit der Fachrichtung Soziale Arbeit in der Regel mit einem Bachelor ab. Die Berufsbezeichnung des Absolventen lautet dann Sozialarbeiter B.A. Um als Sozialarbeiter im öffentlichen Dienst arbeiten zu können, muss der Sozialarbeiter staatlich anerkannt werden. Die staatliche Anerkennung wird in einigen Bundesländern direkt mit dem Abschluss des Studiums erreicht. Zusätzlich zu dem Bachelorzeugnis bekommt der Absolvent ein Zeugnis über den Erhalt der staatlichen Anerkennung ausgehändigt. In einigen Bundesländern (z. B. Niedersachsen ) bekommen die Absolventen ihre staatliche Anerkennung erst nach einer berufspraktischen Tätigkeit ausgehändigt. Der Berufspraktikant hat während des Anerkennungsjahres Anspruch auf Vergütung. Die Höhe der Vergütung liegt bei etwa 66 % des normalen Sozialarbeitergehaltes (netto). In Bundesländern, in denen kein Anerkennungsjahr für die staatliche Anerkennung benötigt wird, wird häufig keine Vergütung für das Praktikum gezahlt. In anderen Bundesländern wie z. B. Niedersachsen ist die angemessene Vergütung jedoch Pflicht. Viele Hochschulen nehmen die Betreuung von Berufspraktikantinnen nicht an, sollten diese eine zu geringe Vergütung erhalten. Laut der Tarifgemeinschaft deutscher Länder beträgt die Vergütung für das Anerkennungsjahr derzeit 1.623,54 Euro. Das Landratsamt Miltenberg bietet immer wieder die Gelegenheit ein Anerkennungsjahr im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen (kurz JaS) abzuleisten. Ansprechpartner für diesen Bereich ist Herr Stefan Adams, stefan.adamslra-mil.de, Tel. 09371/501215. Standort: Landratsamt Miltenberg