Einstellung als Beschäftigte/r im Bereich der Radikalisierungsprävention in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen zur Unterstützung bei der fachkundigen Betreuung und Begleitung von Inhaftierten aus muslimisch geprägten Kulturkreisen, insbesondere von Personen, die aufgrund persönlicher Krisen, Orientierungslosigkeit oder sozialer Ausgrenzung von religiöser Radikalisierung gefährdet sein könnten, durch Förderung der Resilienz gegenüber extremistischen Einflüssen und der Klärung religiöser Fragen.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe (EG) S 15.
Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über 437 Haftplätze für männliche und 118 Haftplätze für weibliche Gefangene im geschlossenen Vollzug. Weitere 62 weibliche Gefangene können im offenen Vollzug untergebracht werden.
Es bestehen im Einzelnen folgende Zuständigkeiten:
Männer – geschlossener Vollzug –
* Freiheitsstrafe (Regelvollzug von 9 bis einschl. 36 Monate)
* Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monaten
* Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Einweisungsverfahren)
* Strafarrest
Frauen – geschlossener Vollzug –
* Freiheitsstrafe
* Untersuchungshaft an Erwachsenen
* Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen, Zivilhaft
Frauen – offener Vollzug –
* Ersatzfreiheitsstrafe
* Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
* Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter:
Aufgaben/Tätigkeiten
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
* die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Betreuung von muslimischen Gefangenen,
* die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
* die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und deren Angehörige,
* Kontaktpflege zu muslimischen Gemeinden und Vereinen,
* die Kooperation mit
o dem Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen,
o Aussteigerprogrammen in staatlicher und zivilgesellschaftlicher Trägerschaft,
o Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände,
o Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und anderen externen Behörden und Einrichtungen,
* der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
* die Mitwirkung bei Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen und religiösen Fragen,
* die Mitwirkung bei der Aufstellung Durchführung und Weiterentwicklung von Vollzugsplänen,
* die Mitwirkung an sonstigen vollzuglichen Entscheidungen und Teilnahme an Vollzugskonferenzen,
* die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Justizvollzugseinrichtung,
* die Mitwirkung bei Psychosozialer Krisenintervention,
* die Mitwirkung bei der Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten,
* die Mitwirkung bei der Entwicklung niedrigschwelliger, sprachungebundener Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote,
* die Mitwirkung bei der Organisation der Zusammenarbeit mit Anstaltsgeistlichen und Vertretern verschiedener Religionen und Kirchen sowie mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
* Mitwirkungsaufgaben können bei fachlichem Bezug auch zur federführenden Erledigung übertragen werden,
* Mitwirkung in anstaltsinternen Konferenzen und Arbeitsgruppen (intern),
* Mitwirkung in fachspezifischen Arbeitsgruppen (extern).
Anforderungsprofil
I. Fachkompetenz/Methodische Anforderungen
Die Bewerberin / der Bewerber
* ist Sozial- oder Geisteswissenschaftlicher o.ä. mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Bachelorgrad, Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule (FH) oder ein anderer gleichwertiger Abschlussgrad) vorzugsweise in den Fachrichtungen Erziehungs-, Sozial- oder Politikwissenschaften, Soziale Arbeit, Islamwissenschaft, Islamische Religionspädagogik, Islamische Theologie, Islamische Studien, Religionswissenschaften, oder mit einem inhaltlich vergleichbaren Abschluss in einer verwandten Disziplin,
* hat vertiefte Kenntnisse über den Islam, seine verschiedenen Ausprägungen und die islamische Religionspraxis sowie über die kulturellen Gegebenheiten in muslimisch geprägten Ländern,
* besitzt eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit im Themenkomplex Islamismus/Salafismus,
* beherrscht die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift.
Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und/oder türkischer Sprache jeweils in Wort und Schrift sind wünschenswert.
Hilfreich sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen, im Bereich der islamischen Religionspädagogik, in der Durchführung von Freitags- und Festtagsgebeten (oder die Bereitschaft, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen), in welt- und sozialpolitischen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug, in Projekten zur Prävention von Radikalisierung, im Sozial- und Case Management, in der Sucht- und Migrationsberatung, in der Krisenintervention und in der modernen Informationstechnik.
II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz
Die Bewerberin/ der Bewerber
* gestaltet seine Berufsrolle aktiv, handelt ziel- und ergebnisorientiert,
* respektiert und nutzt Kompetenzen anderer,
* arbeitet kooperativ im Team,
* kann situationsangemessen mit Nähe und Distanz umgehen,
* nutzt Konflikte konstruktiv,
* arbeitet an Veränderungsprozessen aktiv mit,
* erkennt die Fähigkeiten und Ressourcen anderer und kann motivieren,
* verfügt über die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und zur Aneignung der grundlegenden Kenntnisse über die Bestimmungen im Justizvollzug,
* bringt die Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Supervision mit,
* verfügt über Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit und Loyalität,
* bringt die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen mit.
Bewerbungsunterlagen
Der aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen:
* Bewerbungsschreiben
* Tabellarischer Lebenslauf
* Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
* Schulentlassungszeugnis
* Abschlusszeugnis
* Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen
Anmerkungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Darüber hinaus sieht sich das Land Nordrhein-Westfalen der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns über Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (u.a. mit Kopien von Abschlusszeugnissen und ggf. von Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnissen). Senden Sie diese bitte bis zum 31. März 2025
postalisch an:
Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
Aldenhofstr. 99-101
45883 Gelsenkirchen
oder vorzugsweise per E-Mail (in einer PDF-Datei, Dateigröße max. 5 MB) an:
bewerbung@jva-gelsenkirchen.nrw.de
Für Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen der Fachbereich Radikalisierungsprävention unter den Telefonnummern 0201/74992 -204 / -205 / -209 oder -210 und bei Fragen zur Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Herr Stöckl (Verwaltungsleitung) unter der Telefonnummer 0209/4021 – 110 zur Verfügung.
Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt und nach Abschluss des Verfahrens unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet werden. Eventuell angefallene Reisekosten werden durch die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen nicht erstattet.
Datenschutz
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet.
Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.