Erzieherin / Erzieher praxisintegriert (PIA) Erzieher (m/w/d) betreuen und fördern Kinder und Jugendliche. Sie sind in der vorschulischen Erziehung, in der Heimerziehung sowie in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig. Zu ihren Aufgaben gehören das Malen, Spielen, Basteln und Singen mit Kindern ebenso wie das Anregen zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung bei Jugendlichen. In der Heimerziehung nehmen sie so weit wie möglich die Elternstelle ein und helfen bei persönlichen Problemen. Erzieher/innen planen und organisieren ihre Arbeit auf der Grundlage von Verhaltensbeobachtungen sowie von Tages- und Wochenplänen und dokumentieren ihre Maßnahmen und Analysen in Erziehungsberichten. Einsatzorte und –bereiche: Kindergärten und –krippen Kinderhorte Kinder- und Jugendwohnheime Jugendzentren Erziehungs- und Familienberatungsstellen Kinderkliniken Privathaushalte Ausbildungsinhalte: Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen analysieren und mitgestalten Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenssituationen erziehen, bilden und betreuen Eltern und Familien an der sozialpädagogischen Arbeit beteiligen Vorteile: Zusatzqualifikationen Zusatzqualifikationen, z.B.: Raum, Spiel und Theater Vertiefung: Didaktik und Methodik Erlebnispädagogik Zugangsvoraussetzungen (PIA): Nachweis eines Ausbildungsplatzes bzw. Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 50% zum 01.08. des Jahres in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung Fachoberschulreife (Realschulabschluss) UND abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren (z.B. Kinderpfleger (m/w/d) oder Sozialassistent (m/w/d) oder Sozialassistent (m/w/d) Schwerpunkt Heilerziehungspflege) ODER Fachoberschulreife (Realschulabschluss) UND einschlägiger vollzeitschulischer Bildungsgang, der zum Erwerb der Fachhochschulreife führt (z.B. zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen oder Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen mit integriertem einjährigen Praktikum) ODER Bewerberinnen mit einem nicht einschlägigen Berufsabschluss (d.h. z. B. Berufswechsler) und Bewerberinnen mit Allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife Dieser Bewerberkreis muss einschlägige berufliche Tätigkeiten (z.B. FSJ bei Heilerziehungspflegern in Behindertenwerkstätten oder -heimen bzw. bei Erzieherinnen im Kindergarten oder Kinderheim) im Umfang von mindestens 6 Wochen (Vollzeit) oder 480 Stunden (Teilzeit) nachweisen, die zusammenhängend (also nicht verteilt auf mehrere Jahre) absolviert worden sein müssen. UND ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragung